Der Spion, der aus der Luft kam

Der Spion, der aus der Luft kam
Die Hecke reicht zum Schutz nicht mehr aus. Drohnen-Piloten riskieren immer öfter einen Blick.

Seit Kurzem werfen Erich D. und Monika L. erst einmal einen Blick in den Himmel, wenn sie in ihren Garten gehen. Das Paar aus dem Bezirk Mödling hatte eine Begegnung der unangenehmen Art mit einem unbemannten Luftfahrzeug, einer Drohne. Das Fluggerät war just in ihrem Garten abgestürzt.

"Eines Abends standen zwei junge Männer vor unserer Tür und wollten ihre Drohne wiederhaben", erinnert sich D. Auf ihrem Handy hätten sie ein Live-Bild der Drohnen-Kamera gehabt und das Gerät daher genau orten können. Das Erlebnis hinterließ ein unangenehmes Gefühl bei dem Paar, es fühlt sich ausgespäht. "Du bist machtlos ausgeliefert, wenn so eine Drohne über deinen Garten fliegt", sagen sie. Dabei sei dieser doch eigentlich ein Ort, an dem man sich geschützt fühle. "Es war einfach ein Eingriff in unsere Privatsphäre." Das Paar befürchtet zudem, dass vielleicht auch Kriminelle Drohnen zum Ausspähen von Grundstücken verwenden könnten.

Billig-Importe

Der Blick in Nachbars Garten wird mit der privaten Nutzung der Drohnen, oder "Multicopter", wie die Technikfans die Geräte nennen, zunehmend zu einem Problem, weiß Michael Nentwich, Leiter des Instituts für Technikfolgen-Abschätzung. Die Geräte gibt es fast überall zu kaufen, Einsteigermodelle mit Kamera sind unter 100 Euro erhältlich. Im Internet sind zahlreiche Videos von solchen "Spionage-Flügen" zu finden – derzeit noch vorwiegend aus dem Ausland. Doch zuletzt mussten sich auch nö. Gemeinden mit der Problematik auseinandersetzen. Laxenburgs Bürgermeister Robert Dienst fühlte sich sogar gezwungen, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Gemeindeblatt zu veröffentlichen.

"Die Burschen bei uns waren nicht in Kenntnis der Rechtslage", sagt "Drohnen-Opfer" D. Dazu kommt, dass sogenannte Grauimporte von Multicoptern, zu denen nicht einmal mehr Sichtkontakt bestehen muss, aus China im Trend liegen, wie Modellbau-Händler berichten.

"Das ist in Wahrheit ein ungelöstes Problem", sagt Datenschützer Matthias Schmidl. Ein europaweites. "Hier wird es noch einiges an Regulierungsbedarf geben", ist sich Technikforscher Nentwich sicher. Dass Kriminelle Kamera-Drohnen zum Ausspähen von Grundstücken und Häusern verwenden, hält er für ein realistisches Szenario. "Ich bin mir ziemlich sicher, dass Detektive die Technik längst benutzen", sagt er. "Also warum nicht auch Kriminelle?"

Erich D. und Monika L. wollen künftig aufmerksam sein. Angezeigt haben sie die Burschen aus der Nachbarschaft allerdings nicht.

Die Schwachstellen

Das mit 1. Jänner 2014 novellierte Luftfahrtgesetz regelt den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge. Multicopter, die mit einer Kamera ausgestattet sind, müssen von der Austro Control bewilligt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Fluggeräte bis 250 Gramm gelten als Spielzeug und sind ausgenommen. Sie dürfen nur bis zu einer Höhe von 30 Metern verwendet werden. Die Krux hierbei: Auch diese Geräte sind mitunter mit HD-Kameras ausgestattet. Drohnen bis 150 Kilogramm dürfen bis zu einer Höhe von 150 Meter verwendet werden, die Distanz zum Steuernden darf maximal 500 Meter betragen. Diese Luftfahrzeuge müssen bewilligt werden. Unabhängig davon sind auch alle weiteren rechtlichen Bestimmungen einzuhalten, etwa die des Datenschutz. Auch eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen werden.

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