Amtshaftungsklage für Jahre der Existenzangst
Fast fünf Jahre lang versuchte die Behörde, das Kompostier-Unternehmen von Gerti Müllner in Zwettl zuzusperren. Jetzt hat sie das Urteil des angerufenen Landesverwaltungsgerichts erhalten, der vergangenes Jahr vor Ort verhandelt hatte. Der entschied, dass der Einstellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft gegen ihre Firma rechtswidrig war. Nun dreht die Unternehmerin den Spieß um und klagt die Behörden. Sie will die mehr als 70.000 Euro zurück, die sie das Verfahren an Sachverständigengutachten aber auch Rechtsanwaltshonoraren gekostet hat.
Im Juni 2010 hatte der Einstellungsbescheid die Unternehmerin - der KURIER berichtete - wie ein Schlag getroffen. Ab diesem Moment hatte sie mit aller Kraft um die Existenz und damit die Jobs ihrer acht Mitarbeiter kämpfen müssen. Einnahmen waren weitgehend in den Rechtsstreit geflossen, statt sie zu investieren. Gleichzeitig hatte sie fürchten müssen, zufriedene Kunden nicht mehr bedienen zu können.
Skandal
"Jetzt reicht es uns. Ein Skandal wie man mit Unternehmern in Österreich umgeht. Es ist für einen Rechtsstaat schlichtweg traurig, wenn nicht sogar armselig, dass eine Behörde ohne sachliche Grundlage einfach versucht, einen Betrieb, der stets rechtskonform betrieben wurde, zu schließen", tobt Müllners Rechtsanwalt Wolfgang List. Er informiert jetzt auch die Volksanwaltschaft über die Vorgangsweise der Behörden.
Was Wolfgang List zusätzlich ärgert: "Kaum war die Gerichtsverhandlung vorbei, hat die Verwaltungsbehörde ein Feststellungsverfahren gegen meine Mandantin angestrengt und wirft ihr vor, dass sie keinen Kompost, sondern Abfall produziert. Da folgt eine Ungerechtigkeit auf die andere", sagt der Anwalt.
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