85-Jährige zerschnitt 950.000 Euro
Knapp eine Million Euro, zerschnitten auf dem Bett einer Seniorenresidenz in Niederösterreich: Was es mit dem mysteriösen Fund in dem Altersheim auf sich hat, beschäftigt seit Tagen die Kriminalpolizei. Der kleine Schatz dürfte von seiner Besitzerin absichtlich zerschnipselt worden sein. Vielleicht um das Geld den Erben streitig zu machen, lautet eine Theorie der Polizei.
Nur fünf Tage nachdem die 85-jährige Pensionistin als erster Gast die neue und äußerst schmucke Seniorenresidenz bezogen hatte, schied die Frau vergangene Woche völlig überraschend aus ihrem Leben.
Geldhaufen
Bei der Öffnung ihres Zimmers staunten die Verantwortlichen des Hauses nicht schlecht. Auf dem Bett lag ein stattlicher Haufen an 500- und 100-Euro-Scheinen. Allerdings waren die Banknoten fein säuberlich zerschnitten worden.
Die alarmierte Polizei stellte den Fund sicher und ging daran, das Puzzle der zerschnittenen Scheine zusammenzusetzen. Wie die Zählung ergab, hatte die Frau in Summe versucht, 950.000 Euro in bar zu vernichten. Darüber hinaus wurden noch Sparbücher mit einem Guthaben im sechsstelligen Euro-Bereich entdeckt.
"Wenn der Plan der Frau war, das niemand ihrer Erben das Geld bekommen sollte, dann ist dieser Plan fehlgeschlagen", schildert ein ermittelnder Beamter. Denn nach Auskunft der Österreichischen Nationalbank (OeNB) wird in diesem speziellen Fall der Betrag zur Gänze durch intakte Geldscheine ersetzt.
Halber Schein
In der Regel ist es so, dass beschädigte Banknoten dann ersetzt werden, wenn zumindest 50 Prozent des Scheins noch vorhanden sind. Werden Geldscheine jedoch absichtlich oder vorsätzlich zerschnitten, angezündet oder sonst beschädigt, gibt es laut OeNB keinen Umtausch.
"In einem heiklen Fall wie diesem muss man allerdings situationsbedingt entscheiden", erklärt Friedrich Hammerschmidt von der Nationalbank. "Wenn Erben nur noch Geld-Schnipsel vorfinden und die Herkunft des Geldes nachvollziehbar ist, dann kann es von uns selbstverständlich zur Gänze ersetzt werden", so Hammerschmidt. Es könnte ja sein, dass in einer psychischen Ausnahmesituation gehandelt wurde oder die Person gar nicht mehr zurechnungsfähig war. "Wenn wir dann das Geld nicht auszahlen, würden wir ja die falschen Leute bestrafen", heißt es bei der Nationalbank.
Das beträchtliche Vermögen wurde mittlerweile einem Notar übergeben. Nun muss im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens geklärt werden, wie das Erbe aufzuteilen ist.
Kommentare