20 Monate Haft wegen Judenhetze

20 Monate Haft wegen Judenhetze
Ein Techniker postete braune Parolen, glorifizierte Hitler und verkehrte mit Gottfried Küssel. 20 Monate Haft, fünf davon unbedingt.

Der Führer ist nicht tot. Er lebt weiter in der Schöpfung seines gottnahen Geistes [...] und wird [...] einer verführten Menschheit zum Erlöser werden."
Wessen Geistes Kind der Angeklagte Christian W. ist, zeigte er über Jahre hinweg mit braunen Postings wie diesem auf der mittlerweile geschlossenen Internetplattform Alpen-Donau-Info. Am Dienstag musste er sich vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Ingeborg Kristen) am Landesgericht Wiener Neustadt für seine literarischen Ergüsse verantworten. Der gebürtige Mödlinger bekannte sich in allen Punkten für schuldig.

Unter dem Pseudonym "Mjölnir" - die Bezeichnung stammt vom Kriegshammer des Germanengottes Thor - hetzte er zwischen 2004 und 2010, verbreitete auf einschlägigen Seiten knapp 3000 rechtsradikale Postings. Als Symbolbilder wählte er stets Wehrmachtswaffen, Hakenkreuzflaggen und den deutschen Reichsadler.

Der 36-jährige EDV-Techniker machte sich mehrfach nach dem Verbotsgesetz schuldig, zusätzlich bezeichnete er das Judentum als "Virus, das jede Volksgruppe infiziert". Auf der Anklagebank freilich folgte schließlich der Gesinnungswandel. "Ich habe nicht wirklich mitgekriegt, dass Alpen-Donau-Info eine Neonazi-Seite ist", beteuerte Christian W.
"Das war Müll. Es tut mir entsetzlich leid. Ich habe das aus reinem Frust gemacht. Meine Firma war in Konkurs gegangen, ich hatte keine Freundin und war alleine. Die Probleme haben mich dazu gebracht", verantwortete sich der Angeklagte."Ich hab net viel nachdacht, was ich da geschrieben habe. Und viel getrunken", meinte er weiters. Etwa mit dem verurteilten Neonazi Gottfried Küssel. Immer wieder soll es zu bierseligen Treffen in Wien, Wiener Neustadt und im Ausland gekommen sein. "Zusammenhalt und Gemütlichkeit" bei den Treffen hätten ihn verlockt.

"Beutelratten"

Online setzte er sein Computer-Fachwissen ein, erklärte anderen Usern, wie sie Daten für immer von der Festplatte verschwinden lassen können und beschrieb ausführlich das richtige Verhalten bei polizeilichen Hausdurchsuchungen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bezeichnete er dabei abfällig als "Verfassungsbeutelratten-Verein."

Das nicht rechtskräftige Urteil: 20 Monate Haft, fünf davon unbedingt. Der Angeklagte nahm sofort an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Bei der Strafhöhe wirkte sich das Geständnis mildernd aus.

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