"Die Richterin schaut zu, wie ein Kind zerstört wird"

Richterin Barbara Helige trifft umstrittene Entscheidungen
Anwältin Kristina Venturini kämpft gegen gewalttätigen Vater. Sie scheitert an Richterin Barbara Helige.

Es ist einer von jenen Gerichtsfällen, wo man sich fragt: Muss erst eine Familientragödie passieren, bis die Justiz den Ernst der Lage erkennt? Im Mittelpunkt steht ein Obsorge-Streit von besonderem Ausmaß. Die Mutter des zehnjährigen Lukas (Name geändert) wehrt sich seit Jahren gegen den Vater ihres Sohnes, der die gesamte Familie terrorisiert. Das Tragische an der Causa: Familienrichterin Barbara Helige schaut einfach zu.

Zwei Mal wurde der Vater schon rechtskräftig verurteilt. "Einmal wegen Kindesentziehung, weil er mit unserem Sohn drei Tage nicht auftauchte. Beim zweiten Mal wurde er wegen Körperverletzung und Nötigung verurteilt", erzählt Mutter Gabriele W. verzweifelt.

Alle Anträge abgelehnt

Die Liste der Taten geht noch weiter: Der Vater schlägt mit Steinen die Fenster der Wohnung ein, in der Mutter und Sohn leben. Bei einer Kinderparty taucht der Vater unangemeldet auf, zerrt seinen Sohn Lukas aus dem Partyraum und zwingt ihn, zu versprechen, dass er den Sonntag mit ihm verbringt. Zum Skiurlaub in Tirol reist der Vater ebenfalls nach und besteht auf seinem Besuchsrecht. Daraufhin kommt es im Hotel zu einem Eklat, bei dem sich der kleine Lukas aus Angst auf der Toilette einsperrt.

"Im Skiurlaub habe ich der Richterin in meiner Not ein eMail geschickt. Als Antwort habe ich nur bekommen, dass ich keinen Kontakt zur ihr aufnehmen darf. Aber den Vater empfängt die Richterin im Bezirksgericht regelmäßig und nimmt Protokolle auf. Und ich darf ihr kein Mail schicken", so die Mutter.

Trotz all dieser Delikte lehnt die Richterin die Anträge der Mutter auf Kontaktabbrechung zumindest für einen bestimmten Zeitraum regelmäßig ab. "Wenn ich die Polizei bei einem Zwischenfall rufe, sind die Exekutivbeamten immer verwundert, dass der Vater immer noch ein Besuchsrecht hat", schildert die Mutter. Die Lösung der Barbara Helige schaut anders aus: Sie beauftragt einen Sachverständigen, der prüfen soll, ob das insistierende Verhalten des Vaters das Wohl des Kindes beeinträchtigt und ob die Erziehungsfähigkeit der Mutter beeinträchtigt ist.

Der Höhepunkt der bisherigen Gewaltspirale passiert am 17. Februar. Der Vater lauert der Mutter in der Garage des Wohnhauses auf, schleift sie aus dem Auto, wirft sie zu Boden und schlägt mehrmals auf den Kopf von Gabriele W. ein, sodass sie eine schwere Gehirnerschütterung erleidet.

Der Vater kommt zwei Tage in U-Haft. Die Strafrichterin verhängt sofort eine Unterbrechung des Kontaktrechts. Was macht Richterin Barbara Helige? Sie schließt sich der Entscheidung der Strafrichterin zwar an, aber auf das Gutachten besteht sie weiterhin. "Wenn die Sachverständige nicht so umsichtig gehandelt hätte, hätte es einen gemeinsamen Termin zwischen Vater, Mutter und Sohn gegeben", so Anwältin Kristina Venturini-Köck.

Mittlerweile hat der Vater vier Mal gegen die gerichtlichen Auflagen verstoßen. "Ich habe nun einen Antrag auf Verhaftung gestellt. Es ist unfassbar, der kleine Lukas hat Angst vor seinem Vater. Und was macht die Familienrichterin? Sie schaut einfach zu, wie ein unschuldiges Kind vom Vater zerstört wird", sagt die Anwältin.

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