Verfassungsgerichtshof weist Anfechtung der Landtagswahl ab
Jetzt ist das Ergebnis der Landtagswahl endgültig in Stein gemeißelt und rechtskräftig. Der Verfassungsgerichtshof hat die Wahlanfechtung der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ) zurückgewiesen, heißt es in einer Entscheidung vom 25. September mit der Aktenzahl W18/2015-19, die jetzt öffentlich wurde.
Aufatmen kann damit auch die FPÖ, denn die CPÖ hatte im Zuge der am 10. Juli 2015 eingebrachten Anfechtung auch gefordert, das Höchstgericht „möge die Stimmen in den Wahlsprengeln Badersdorf, Wimpassing, Raiding, Markt Allhau und Großhöflein neu auszählen und das 3. Mandat auf der Landesliste an DDI Dr. H. S. zuweisen“ – das ist Herbert Schütz. Der frühere Mattersburger Bezirkschef der Blauen wurde mittlerweile aber aus der FPÖ ausgeschlossen. Ihm wurde „parteischädigendes Verhalten“ vorgeworfen, er hat ein Parteischiedsgericht angerufen. Den Einzug in den Landtag hatte er um eine Stimme verpasst.
Die Umstände der Anfechtung waren recht verworren, die Höchstrichter gehen in ihrer siebenseitigen Begründung der Abweisung auch ausführlich darauf ein. So fehlte anfänglich die Unterschrift des CPÖ-Zustellungsbevollmächtigten Thomas Graf, bald darauf kam es zu einem Wechsel des Zustellungsbevollmächtigten. Dass dieser und andere „Formmängel“ nicht allesamt fristgerecht behoben wurden, ist ein Grund für die Abweisung der Wahlanfechtung. Außerdem lasse die Anfechtung „einen (begründeten) Antrag auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens (oder eines Teiles desselben) vermissen.“
Graf, bei der Landtagswahl am 31. Mai CPÖ-Spitzenkandidat, will heute nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun haben. Er sei zwar noch Mitglied der CPÖ, die bei der Landtagswahl 0,4 Prozent der Stimmen erreichte, wolle sich aber langsam zurückziehen. Das habe aber nichts mit der Wahlanfechtung zu tun.
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