Streit um Direktor geht weiter

Im Verfahren um die Leiterbestellung im Gymnasium Oberschützen hat das Bundesverwaltungsgericht Mängel aufgedeckt, der Landesschulrat sieht aber dennoch keinen Anlass für eine Neuausschreibung
Bundesverwaltungsgericht kippt Bescheid des Unterrichtsministeriums.

Eines steht nach der jüngsten Etappe im Rechtsstreit um die Direktorenbestellung am Gymnasium Oberschützen fest: Landesschulrat und Unterrichtsministerium haben sich im strittigen Verfahren nicht mit Ruhm bekleckert. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat nun einen Bescheid des Ministeriums "behoben" und die "Erlassung eines neuen Bescheides" verlangt.

In der Frage, was dieser Gerichtsbeschluss für die umkämpfte Leiterstelle bedeutet, gibt es aber weiter keinen Konsens. Während die seit 2011 amtierende Direktorin Ingrid Weltler-Müller bekräftigt, dass sie "definitiv bestellt" sei, ist der Rechtsvertreter von Beschwerdeführer Franz Stangl vom Durchbruch überzeugt: "Das Ministerium müsste den Landesschulrat beauftragen, das Auswahlverfahren neu aufzurollen", kommentiert Anwalt Rudolf Schaller. Vom Ministerium war am Dienstag noch keine Antwort zu erhalten.

Rückblick

Wie berichtet, hatte der im Bestellungsverfahren im Jahr 2010 mit 303 zu 306 Punkten gegen die SPÖ-nahe Weltler-Müller unterlegene ÖVP-nahe Stangl das Verfahren als mangelhaft und rechtswidrig empfunden. Ganz allein war er damit offenbar nicht, im Kollegium des Landesschulrats hatten damals neben ÖVP auch FPÖ und die Grünen Verfahrensmängel geortet. Die SPÖ-Mehrheit schickte die Reihung Welter-Müller vor Stangl ans Unterrichtsministerium, das die Frau bestellte. Um diese Entscheidung rechtlich zu bekämpfen, brauchte Stangl einen begründenden Bescheid des Ministeriums, das sich erst nach einem kräftigen "Schubser" durch den Verfassungsgerichtshof dazu bequemte. Eben diesen von Stangl angefochtenen Bescheid hat das Bundesverwaltungsgericht per 2. Dezember aufgehoben.

Lückenhaft

Das Gericht urteilt in dem 30-seitigen Beschluss, dass sich Schulbehörden und Landesregierung nur "unvollständig mit der Frage auseinandergesetzt (haben), welcher der beiden sich bewerbenden Personen der Vorzug zu geben ist". Denn, so heißt es weiter: Die "Abwägung hinsichtlich der Kenntnisse, Qualifikationen, Eigenschaften und Fähigkeiten unterblieb". Und dann: "Ohne Ermittlung (...) der ausgeschriebenen Fähigkeiten und Kenntnisse konnte in der Sache keine Entscheidung getroffen werden". Ein "Zurück an den Start", um nun allererst eine umfassende Entscheidung zu treffen, kann Landesschulratspräsident Heinz Josef Zitz im Gerichtsbeschluss aber keineswegs finden. Das Ministerium müsse einen neuen Bescheid erstellen. Zitz: "Ich gehe davon aus, dass der hält." Das Verfahren im Landesschulrat sei wie immer "korrekt abgelaufen", andernfalls hätte das Ministerium gleich aufschreien müssen. Am ältesten Gymnasium des Landes ändere sich nichts – Weltler-Müller sei bestellt.

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