Proporz-Aus ab 2015, kleinere Regierung erst ab 2020 fix

Hans Niessl und Franz Steindl wollen am Dienstag die Verfassungsreform besiegeln
SPÖ und ÖVP wollen die Einigung heute, Dienstag, gemeinsam in Güssing präsentieren.

Später als ursprünglich angekündigt, aber rascher als zuletzt erwartet, haben sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP auf eine Verfassungsreform samt Proporz-Aus geeinigt. Heute, Dienstag, wird die Reform von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ), ÖVP-Vize Franz Steindl und den beiden Klubchefs Christian Illedits und Rudolf Strommer im Technologiezentrum Güssing präsentiert. In Güssing, weil derzeit beide Parteien ihre Klubklausur im Südburgenland abhalten. Am Montag wurde noch hektisch zwischen den Tagungsorten Stegersbach und St. Martin an der Raab hin- und hertelefoniert, um die letzten Stolpersteine aus dem Weg zu räumen, damit am Dienstag ein "Gesamtpaket" auf dem Tisch liegt.

Seit 1945 wurde die Landesregierung stets nach dem Proporz (automatische Regierungsbeteiligung einer Partei ab bestimmter Stärke im Landtag, Anm. der Red.) gebildet, nach der nächsten Landtagswahl im kommenden Frühjahr heißt es dann: freie Partnerwahl statt Zwangsheirat.

Dennoch könnten Rot und Schwarz über das Proporz-Ende hinaus koalieren. Wie der KURIER erfuhr, gibt es schon jetzt weit gediehene Überlegungen, die Koalition fortzuführen. Offiziell begründet wird dies mit den "großen Herausforderungen" in den nächsten Jahren, etwa der Umsetzung der seit 2014 laufenden EU-Förderperiode oder dem neuen Finanzausgleich. Das letzte Wort dazu dürfte aber erst nach der Wahl gesprochen werden.

Dazu würde passen, dass die Landesregierung erst ab 2020 fix von derzeit sieben auf fünf Mitglieder abgespeckt wird. 2015 soll noch eine Korridorlösung gelten, wonach die Zahl der Regierungsmitglieder zwischen fünf und sieben liegen kann. Derzeit stellt die SPÖ vier und die Volkspartei drei Regierungsmitglieder.

Keine Änderung soll es hingegen bei der Zahl der Landtagsabgeordneten (36) und der Landtagspräsidenten (drei) geben.

Radikal gesenkt werden soll jedoch die Hürde für ein Vorzugsstimmenmandat von derzeit 15 auf null Prozent, um das Persönlichkeitswahlrecht zu stärken. Der Untersuchungsausschuss als Minderheitsrecht soll ebenso kommen wie eine Aufwertung der Klubs und ein zweiter Wahltag.

Seit Anfang des Jahres wurde verhandelt. Für die Verfassungsreform braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also die Stimmen von SPÖ und ÖVP. Der bisher letzte Versuch, den Proporz abzuschaffen, scheiterte im Dezember 2009 an der ÖVP.

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