Kleingemeinde mit drei Volksschulen

Bürgermeister Balogh findet, dass "die Oberen" das Problem mit der Volksschule lösen müssen
Minderheitengesetz sieht aber keine Sperre zweisprachiger Volksschulen vor.

Die 1400 Einwohner zählende mittelburgenländische Gemeinde Nikitsch mit den Ortsteilen Kroatisch (Kr.) Minihof und Kr. Geresdorf liegt hart an der ungarischen Grenze. Drei Kilometer sind es genau. Nach dem Fall des Eisernen Vorhanges machte sich Hoffnung breit: Wir rücken ins Zentrum Europas, hat es geheißen. Heute sei es nicht schlechter geworden, "aber besser ist es auch nicht ", sagt der Nikitscher Bürgermeister Johann Balogh von der SPÖ. Das wird auch schwer möglich sein. Warum auch? Es gibt hier keine Industrie, wenige Arbeitsplätze, nur mehr ein Wirtshaus und kein Kaufhaus.

Im Ortsteil Kr. Minihof existiert noch ein Kaufhaus und zwei Gasthäuser; in Geresdorf kann man sich nur beim einzigen Wirten treffen. Auch die Landwirtschaft hat nicht mehr die Bedeutung, die sie in vergangenen Zeiten hatte. Aber dafür gibt es im Umkreis von sechs Kilometern drei Fußballvereine, drei Feuerwehrhäuser und drei Volksschulen.

Derzeit besuchen noch sieben Kinder die Volksschule in Kr. Gersdorf. Ab dem kommenden Schuljahr werden es aber nur mehr drei sein. Auch wenn nach dem Minderheitenschulgesetz eine Sperre nicht sein müsste, könnte es bald dazu kommen. "Ich bin Realist", sagt der Ortsvorsteher Franz Klemen. Er frage sich, "ob die Volksschule pädagogisch mit drei Kindern sinnvoll ist".

"Hätte größte Schwierigkeiten"

Anders sieht es Ortsvorsteher Peter Buzanich im Nachbarort Kr. Minihof. Für ihn kommt eine Stilllegung "sicher nicht infrage. Da würde ich die größten Schwierigkeiten seitens der Bevölkerung bekommen". Und solange er Ortsvorsteher ist, werde er alles daran setzen, dass es so bleibt, sagt der 63-Jährige. Derzeit besuchen zwölf Kinder die Volksschule. Für Nachwuchs ist gesorgt. Im Kindergarten sind zwölf Kinder, und Zwillinge werden bereits durch die Ortschaft kutschiert.

Der Nikitscher Bürgermeister Balogh will sich eigentlich in diese Diskussion nicht einmischen: "Das sollen sich die da oben ausmachen. Ich hol’ mir deshalb keine Prügel." Er stellt sich dann doch die Frage: "Wäre es aus wirtschaftlicher Sicht nicht besser, dass die wenigen Schüler nach Nikitsch kommen?"

Der Präsident des Landesschulrates, Landeshauptmann Hans Niessl, sieht die Diskussion "pragmatisch. Das Minderheitenschulgesetz ist ein Bundesgesetz, da haben wir keinen Einfluss. " Er sei aber der Meinung, dass dieses Gesetz aus Gründen der Sparsamkeit geändert werden müsste. Die Kinder bzw. die Eltern dürften "natürlich" nicht darunter leiden.

Niessl kann sich vorstellen, "dass die Infrastruktur in der zweisprachigen Schule in Nikitsch noch weiter und besser ausgebaut wird." Das müsse man den Eltern klar machen. Denn so lange sich die Eltern – die ein KURIER-Gespräch ablehnten – gegen eine Stilllegung aussprechen, geht gar nichts.

Zweisprachige Schulen

Minderheitenschulgesetz

Volksschulen mit kroatischer oder ungarischer Unter- richtssprache im Burgenland hängen nicht von der Zahl der Schüler ab. Möglichst alle Kinder dieser Volksgrup- pen mit österreichischer Staatsbürgerschaft sollen diese Schulen besuchen können. Besteht bereits die Schule, so muss sie auch mit einem einzigen Schüler weitergeführt werden. Sollte es neue Ansprüche geben, müssten mindestens sieben Kinder angemeldet werden.

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