Keine Rodung: Uhudlerreben bleiben stehen

Rodungsbescheide werden demnächst aufgehoben, die Uhudler-Winzer können aufatmen, Sorte Ripatella ist mit der Edelrebsorte verwandt und genetisch identisch mit der Sorte Concord
Landesverwaltungsgericht rollt Verfahren neu auf und hebt Rodungsbescheide auf.

Am 15. März hätten die Ripatella-Reben von fünf Winzern eigentlich schon gerodet sein müssen. Jetzt kommt vom Landesverwaltungsgericht eine neue Entscheidung. Die Reben bleiben, die Verfahren werden neu aufgerollt: Grund ist ein Gutachten aus Deutschland.
„Das freut uns“, sagte Harald Kaiser, Obmann des Uhudlervereins, am Donnerstag. Er hat von dem Entscheid des Landesverwaltungsgerichts vom KURIER erfahren.
AuspflanzverbotBegonnen hat die Causa im Jahr 2015 mit anonymen Anzeigen gegen Winzer. Denn trotz Auspflanzverbots für Direktträgertrauben wurden neue Weingärten mit Ripatella, Concord und anderen Sorten bepflanzt.Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Güssing stellte Rodungsbescheide aus. Diese gingen durch alle Instanzen und sind rechtskräftig.

Keine Rodung

Gerodet haben die Winzer bisher allerdings nicht, obwohl die Frist verstrichen ist. Die BH Güssing holte bereits Angebote von Firmen ein, die die Flächen roden sollten.
Doch jetzt dürfte ein Gutachten aus Deutschland das Problem lösen und die Rodungen unnötig machen. „Wir werden diese fünf Bescheide neu aufrollen“, sagt Landesverwaltungsgerichts-Präsident Manfred Grauszer. Grund dafür ist ein Universitätsgutachten der deutschen Hochschule Geisenheim. Bei diesem vom Verwaltungsgericht in Auftrag gegebenem Gutachten wurde eine Genanalyse der Sorte Ripatella vom deutschen Julius Kühn Institut in Siebeldingen durchgeführt. Die Sorte ist genetisch identisch mit der Sorte Concord. Als sogenannte „Kreuzungen mit der Edelweinrebe Vitis vinifera“ dürfen sie legal angebaut werden, sobald sie in die burgenländische Weinbauverordnung aufgenommen sind, was demnächst passieren soll. „Auf diese Sachlage ist niemand eingegangen“, sagt Grauszer. Auch die Anwälte hätten nur rechtliche Mittel vorgebracht und auf die Sortenverwandtschaft habe niemand verwiesen.

Bescheide

Die Bescheide würden laut Grauszer bis in etwa einem Monat aufgehoben. Die BH Güssing wird bis dahin keine Rodungen durchführen lassen, was sich laut Bezirkshauptfrau Christina Wild, rein zeitlich auch nicht ausgehen würde: „Wir wollen nicht mit der Brechstange durch, alles was Recht ist soll recht bleiben“, sagt Wild.
Für die Winzer ist die Lösung eine „wirkliche Erleichterung“, sagt Kaiser. Was das für die Frage Obstwein oder Wein bedeutet, sei noch nicht geklärt.

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