Kampagne gegen "Wasserkeiler"

Kampagne gegen "Wasserkeiler"
Wasserversorger und AK informieren über dubiose Tricks beim Verkauf von Aufbereitungsanlagen.

"Hokuspokus", "Humbug" und im schlimmsten Fall eine "Quelle für Keime", so bezeichnet der technische Leiter des Wasserleitungsverbandes (WLV) Nördliches Burgenland, Helmut Herlicska, die Wasseraufbereitungsanlagen, die Konsumenten bei Haustür-Verkäufen immer wieder angeboten werden. Daher startet die "Plattform Wasser Burgenland", zu der fast alle burgenländischen Wasserversorger gehören, gemeinsam mit der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer (AK) Burgenland nun eine Informationskampagne. So erhalten die WLV-Kunden gemeinsam mit der Wasserabrechnung einen Folder über die Tricks der "Wasserkeiler".

"Den Leuten wird etwas eingeredet, was sie nicht brauchen", betont Herlicska. Diese Anlagen bzw. Geräte würden 2000 bis 3000 Euro kosten, oft komme noch eine jährliche Servicepauschale dazu. "Wenn man das mit einer durchschnittlichen burgenländischen Wasserrechnung von 250 Euro pro Jahr vergleicht, ist das eine Menge Geld", meint der Experte.

"Ungenießbar"

Mit dem "Elektrolysetrick" werde den Konsumenten vorgegaukelt, dass ihr Trinkwasser "ungenießbar" sei. Dabei beweise das lediglich, dass Eisen im Wasser rostet. Über die Wasserqualität lässt Herlicska nichts kommen: "Wasser ist das am besten untersuchte Lebensmittel überhaupt."

Was der für die Lebensmittelaufsicht zuständige Landesrat Peter Rezar (SP) bestätigt: Man habe im internationalen Vergleich eine "beispiellose Qualität, eine Verbesserung unseres Trinkwassers ist unnötig."

Das Wasser im Burgenland zu entmineralisieren, sei überflüssig, versichert Herlicska, das habe auch ein vom WLV in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt.

Ob es nun um dubiose Wasserkeiler oder andere geht, für die Arbeiterkammer sind "Haustürgeschäfte grundsätzlich ein Problem", sagt AK-Experte Christian Koisser. Die Verkäufer seien gut geschult und "wecken bei den Kunden Bedürfnisse, die gar nicht bestehen."

Am besten wäre es, sich zu nichts hinreißen lassen und nichts zu unterschreiben. Aber Tatsache sei, dass sich die meisten Konsumenten "erst im Nachhinein bei uns melden", wie Koisser berichtet. Aber auch dann ist noch nichts verloren: "Bei Haustürgeschäften haben Kunden 14 Tage Rücktrittsrecht ab Lieferung der Ware."

Vorsicht ist laut Koisser aber geboten, wenn diese Geschäfte auf Messen oder in Einkaufszentren abgeschlossen werden. Diese gelten nämlich als Geschäftslokale.

http://www.wasser-burgenland.at

Kommentare