Eingefrorene Vögel: Anklage gegen Jäger
Der Fund von 24 Greifvögeln sowie von elf Vogelpräparaten in der Tiefkühltruhe zweier Jäger im Mittelburgenland hatte vor genau einem Jahr für Schlagzeilen gesorgt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt Anklage wegen Tierquälerei und Delikten nach dem Waffengesetz gegen die beiden Verdächtigen eingebracht. Sie sollen die Straftaten "in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken und teilweise auch alleine" durchgeführt haben.
Wie der KURIER berichtete, wurden die eingefrorenen Eulen, Bussarde, Falken, Habichte und Uhus im Rahmen einer Hausdurchsuchung entdeckt. Weil zunächst nicht klar war, auf welche Weise die Tiere ums Leben kamen, wurde ein Experte beigezogen. Laut dem Gutachter sei ein Teil der geschützten Greifvögel mittels Nervengift getötet, andere seien erschossen worden.
Die Staatsanwaltschaft geht demnach von einem mutwilligen Töten der Vögel aus. Das bedeutet, dass die Tiere nicht etwa aus Gründen der Jagd oder aus Notwehr getötet wurden.
Bei einem anderen Teil der gefundenen Greifvögel konnte nicht mehr eruiert werden, auf welche Weise sie ums Leben gekommen sind. In diesen Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Ebenso eingestellt wurde auch ein Verfahren nach dem Artenhandelsgesetz.
Wie berichtet, wurde vermutet, dass die Verdächtigen die geschützten Greifvögel präparieren lassen wollten, um sie anschließend zu verkaufen. Für ein Greifvogelpräparat kann man mit etwa 1000 Euro (für eine Eule) und mehr rechnen. Eine Gewerbsmäßigkeit konnte den Verdächtigen aber nicht nachgewiesen werden.
Den Angeklagten wird allerdings unter anderem auch der Besitz verbotener Waffen bzw. unbefugter Waffengebrauch vorgehalten.
Der Strafrahmen bei Tierquälerei beträgt bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
Bei der Tierschutzorganisation Vier Pfoten ist man entsetzt: "Das Töten durch Nervengift bedeutet einen langen und qualvollen Tod der Tiere", sagt Brigitte Kopetzky. Das Nervengift könnte ihrer Meinung nach in Fleischstückchen für die aasfressenden Greifvögel versteckt worden sein. Sie hofft, dass die Verdächtigen streng bestraft werden, um ein abschreckendes Beispiel für mögliche Nachahmer zu sein.
Ehrensenatsverfahren
Beim Landesjagdverband wurde ein Ehrensenatsverfahren über die beiden Weidmänner eingeleitet, erklärt Landesjägermeister Peter Prieler. "Wir warten den Ausgang des Verfahrens ab, um beurteilen zu können, was tatsächlich vorgefallen ist." Über den Entzug der Jagdkarte kann laut Gesetz aber nur die Bezirkshauptmannschaft entscheiden.
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