Anklage wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung

Im Justizzentrum Eisenstadt findet die Verhandlung gegen den Halloween-Schützen statt
Die Verhandlung am Landesgericht Eisenstadt findet am 16. Februar statt.

War der Schuss von Oliver L. auf eine 13-jährige Schülerin am Halloweenabend des Vorjahres in Großhöflein Mordversuch oder absichtliche schwere Körperverletzung? Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hatte sich bisher beide Optionen offengehalten. Jetzt, nach Vorliegen eines schusstechnischen und eines medizinischen Gutachtens, liegt der Strafantrag vor, bestätigt Staatsanwaltschaftssprecher Roland Koch. Der 32-jährige Mann aus dem Bezirk Oberpullendorf, der von Rechtsanwalt Christian Supper verteidigt wird, muss sich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung (§ 87, Abs. 1 StGB) vor Gericht verantworten. Strafrahmen im Falle einer Verurteilung: ein bis fünf Jahre Haft. Opfer-Anwalt Michael Mäntler hatte schon im Vorfeld mit dieser Anklage gerechnet.

Die Verhandlung findet am 16. Februar 2015 im Landesgericht Eisenstadt unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Rauter statt. Dass Rauter bis September 2014 in Großhöflein Bürgermeister war, sei in keinster Weise Grund für eine Befangenheit hieß es aus dem Landesgericht.

Der Schuss auf die 13-jährige Caroline Bredlinger war kein Querschläger, sondern ein direkter Treffer und die Verletzung war „schwer“, aber nicht lebensgefährlich. Das ist der Kern beider Gutachten, über die der KURIER schon berichtet hat. Oliver L., ein früherer FPÖ-Bezirkspolitiker, sitzt seit 3. November 2014 in Untersuchungshaft. Ermittelt wird auch gegen den Halbbruder von L. – wegen etwaiger Verstöße gegen das Waffengesetz. Geprüft wird auch, ob er irgendwie am Schuss beteiligt war, der von der Terrasse seines Hauses in Großhöflein abgegeben wurde.







Kommentare