Schimmel an der Wand? Diese Tipps helfen

Schimmel an der Wand? Diese Tipps helfen
IMMO erklärt, wie Betroffene effizient gegen die lästigen Pilzarten vorgehen können.

Alles war gut, bis sie den Schuhschrank von der Wand weggeschoben hat. Eigentlich wollte die 26-jährige Innsbruckerin nur die Postkarte aufheben, die in den kleinen Spalt zwischen Wand und Schrank gefallen ist. Sie streckt die Hand in Richtung Karte aus und bemerkt, dass die Wand dahinter schimmlig ist.

„Es dauert meist einige Wochen, bis Schimmel auffällt. Schließlich inspiziert niemand täglich alle Ecken seiner Wohnung“, weiß Martin Zagler vom Sanierungsunternehmen Soluto. Ihm selbst sei das auch schon passiert. „Wir stoßlüften zwar täglich – so wie wir es auch unseren Kunden empfehlen – aber in dieser einen Ecke konnte die Luft nicht zirkulieren“, sagt er.

Bei einem Befall von einem halben Quadratmeter empfiehlt Sabine Vogel von der Umweltberatung, die dunklen Stellen abzureiben und  mit Farbe ohne Dispersionsanteil zu übermalen. Sind die Schimmelsporen in den Fugen der Dusche zu sehen, soll hochprozentigen Ethanol auf den Schimmel aufgetragen werden und die Fugen im Anschluss abgelöst werden. 

Stoßlüften zur Vorbeugung

Vorbeugend empfiehlt die Umweltberatung außerdem, den Wohnraum querzulüften, um auch Räumen ohne Fenster, wie Badezimmer oder Wirtschaftsräume, mit frischer Luft zu versorgen. Vogel: „Wichtig ist, dass alte mit frischer Luft getauscht wird.“

Solange die Raumtemperatur bei rund 20 Grad liegt und die Luftfeuchtigkeit einen Grenzwert von 55 Prozent nicht überschreitet, kann eigentlich nichts passieren. Außerdem rät sie, Wasser an Duschtassen oder Fensterscheiben trocken zu wischen.

Was tun bei Schimmel?

Ist ein Schimmelfleck entstanden, sollte sofort der Wohnungseigentümer oder die Eigentümergemeinschaft informiert werden. „Am besten erfolgt das schriftlich und mit entsprechenden Fotos, die den Schimmel dokumentieren“, erklärt Rechtsexpertin Julia Fritz. In den meisten Fällen – insbesondere bei Mietwohnungen, die in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen – sei außerdem der Vermieter für die Besichtigung des Schimmels und die Übernahme der dadurch entstehenden Kosten verantwortlich.

In Liegenschaften mit Eigentümergemeinschaft kommen alle Eigentümer für die Behebung des Schadens auf, sofern allgemeine Teile betroffen sind und ein ernster Schaden am Gebäude zu befürchten ist.

Auch die 26-jährige Innsbruckerin hat sich sofort an ihren Vermieter gewandt. Ein Fachmann hat einen Wasserschaden im dahinterliegenden Badezimmer festgestellt. Um diesen zu beheben, muss das gebrochene Rohr zunächst repariert und der 27 Quadratmeter große Wohnraum getrocknet werden.

„Dafür werden Trockengeräte aufgestellt. Sie machen einen Wahnsinnslärm und müssten eigentlich 24 Stunden durchlaufen“, erklärt Experte Martin Zagler. Das bedeutet, dass zumindest das Zimmer oder im Fall der Innsbrucker Mieterin sogar der gesamte Wohnraum für diesen Zeitraum nicht bewohnbar war.

Das führt zu einer Mietminderung. „Ab dem Moment, in welchem der Wasserschaden zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung führt, hat der Mieter Recht auf Mietzinsminderung“, weiß Julia Fritz. Hier sei aber Vorsicht geboten. Denn der Mietzins darf nicht selbstständig verringert oder einbehalten werden. „Das kann zu einer Räumungsklage gegen den Mieter führen“, klärt die Rechtsexpertin auf.

Sie rät den Mietern weiterhin, die volle Miete zu bezahlen, allerdings unter Vorbehalt eines Rückforderungsanspruchs. „Der Vermieter muss unbedingt schriftlich über den ,unter Vorbehalt‘ bezahlen Mietzins informiert werden“, so Fritz. Die Berechnung der Mietzinsminderung sei außerdem nicht gesetzlich festgelegt und daher müsse immer im Einzelfall entschieden werden. So bekam die Innsbrucker Mieterin rund 200 Euro für sechs Wochen Beeinträchtigung rückerstattet.

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