Singen mit Maske ab „Gelb“

Singen mit Maske ab „Gelb“
In vielen Schulen gelten jetzt erhöhte Vorsichtsmaßnahmen: Bei „Gelb“ darf nur mit Mundschutz gesungen werden oder im Freien.

Kaum hat die Schule begonnen, steht die Corona-Ampel in einigen Städten und Gemeinden schon auf „Gelb“: In Wien, Wiener Neustadt, Korneuburg, Graz, Innsbruck Stadt, Kufstein und Schwaz gelten deshalb erhöhte Vorsichtsmaßnahmen. Die Entscheidung fiel nicht ohne Grund: In Ostösterreich gibt es knapp 90 bestätigte Coronavirus-Infektionen unter Schülern, allein in Wien wurden 70 Personen (Schüler, Lehrer, Verwaltungsbeamte) positiv getestet.

Neu ist, dass jetzt alle Schüler die Maske auch außerhalb des Klassenzimmers tragen müssen – egal, welche Farbe die Ampel gerade anzeigt. Eine Ausnahme bilden der Sportunterricht und der Aufenthalt im Freien, wo es keinen Mund-Nasen-Schutz braucht. Steht die Ampel auf „Gelb“ gelten strengere Bestimmungen: Die Schulen sollten vermehrt darauf schauen, dass möglichst viel Unterricht im Freien passiert. Sportunterricht kann es zwar auch weiterhin in der Halle geben – sollte aber nur in kleinen Gruppen stattfinden. Fußball und ähnliche Spiele, bei denen enger Körperkontakt nötig ist, sollten vermieden werden.

Auch wenn das Singen Kindern noch so Spaß macht: Bei „Gelb“ darf nur mit Mundschutz gesungen werden, oder – auch dort mit genügend Abstand – im Freien.

Extra-Zimmer

Besteht der Verdacht, dass ein Kind mit dem Coronavirus infiziert ist, so soll die Lehrkraft dieses in einem Extra-Zimmer separieren und sofort Kontakt mit dem Schularzt aufgenommen werden. Bei Minderjährigen müssen die Eltern umgehend verständigt werden. Ist der Schularzt nicht vor Ort, muss die Schule direkt die Gesundheitsbehörde informieren, auch die Bildungsdirektion muss Bescheid wissen. Bis die Gesundheitsbehörde entschieden hat, was mit dem separierten Kind passiert, darf niemand das Schulgebäude verlassen.

Bestätigt sich, dass ein Schüler erkrankt ist, muss die Klasse zu Hause bleiben. Wer nicht mehr in die Schule gehen darf, entscheiden dann die Gesundheitsbehörden. Der Unterricht findet in so einem Fall über das Internet statt. Wo nötig, sollen Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden. Allerdings sollen die Schulen weiterhin für alle Kinder geöffnet bleiben, sodass jeder, der eine Betreuung vor Ort möchte und braucht, diese auch erhält. Die Schüler sollen in Kleingruppen unterrichtet werden.

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