Hilfsorganisationen fordern Ausbau der Hospizversorgung

Hilfsorganisationen fordern Ausbau der Hospizversorgung
Gemeinsame Ablehnung der Tötung auf Verlangen.

Mehrere Hilfsorganisationen, darunter Caritas und Rotes Kreuz, haben im Zuge der Enquete „Würde am Ende des Lebens“ Forderungen an den Gesetzgeber formuliert. Vor allem der Ausbau und die Finanzierung der Hospiz- und Palliativversorgung stehe dabei im Mittelpunkt, hieß es am Donnerstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz. Eine Legalisierung von Tötung auf Verlangen lehnte man „entschieden“ ab.

„Wenn eine Organisation sich meldet, ist das wichtig. Wenn wir es gemeinsam tun, sind wir stärker“, nannte Waltraud Klasnic, Präsidentin des Dachverbandes Hospiz, den Grund für den Vorstoß. Neben ihrer Organisation, der Caritas und dem Roten Kreuz haben zählen noch die Österreichische Palliativgesellschaft sowie die Vinzenzgruppe zu den Unterzeichnern der gemeinsamen Stellungnahme.
Wichtig ist den Organisationen vor allem die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Betreuung durch Hospiz- und Palliativeinrichtungen für schwerkranke und sterbende Menschen sowie eine bundesweite Klärung der Zuständigkeiten für Umsetzung und Finanzierung.

Nicht abgesichert

Das Angebot sei derzeit „stark segmentiert und in keiner Weise abgesichert“, kritisierte Caritas-Präsident Michael Landau. Zudem sei man zu einem großen Teil auf freiwillige Zuwendungen angewiesen: „Keiner käme auf die Idee, für die Behandlung eines Beinbruchs Spenden zu sammeln.“

Mit rund 100 Mio. Euro pro Jahr werde derzeit der palliativmedizinische Bereich finanziert, schätzt Klasnic und ergänzte, weitere 70 Mio. Euro würde sie sich wünschen, um ein flächendeckendes Angebot zu ermöglichen und erinnerte daran, dass das Thema nicht nur alte Menschen betreffe, sondern auch Kinder und Jugendliche. „Zu einer Kultur des Lebens gehört auch eine Kultur des Sterbens“, will Landau darum mehr Bewusstsein in der Bevölkerung schaffen und „die Wände der Sprachlosigkeit durchbrechen“.

Angehörige einbinden

„Eine humane Sterbekultur kann nicht gesetzlich geschaffen werden“, erinnerte Michael Opriesnig, stellvertretender Generalsekretär des Roten Kreuz. Die Grundlage dafür zu schaffen sei aber eine Aufgabe des Gesetzgebers. Auch Angehörige müssten bestmöglich in den Sterbeprozess eingebunden, das Beratungsangebot stärker ausgebaut werden. Eine fachärztliche Ausbildung für Palliativmedizin forderte Harald Retschitzegger, Präsident der Palliativgesellschaft. Mehr Information zur bereits bestehenden Möglichkeit der Patientenverfügung verlangte Anna Parr von der Vinzenz Gruppe.

Worin sich alle Hilfsorganisationen einig sind, ist die Beibehaltung der gegenwärtigen Rechtslage zur Sterbehilfe: „Eine Legalisierung von Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zur Selbsttötung wird entschieden abgelehnt“, heißt es auch schriftlich.

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