Schönheitsoperationen vor 16 verboten
Die Eckpunkte sind bereits fix: Schönheits-OPs sind künftig bis zum 16. Lebensjahr verboten, entsprechende Eingriffe dürfen nicht mehr beworben und nur einschlägig ausgebildetes Personal soll tätig werden. Das neue Gesetz, das Schönheitsoperationen strenger regeln soll, dürfte demnach bald umgesetzt werden. Kommenden Dienstag will der Ministerrat die Neuregelung beschließen.
Die Details: In Zukunft sollen Jugendliche besonders geschützt werden. Für unter 16-Jährige ist die Durchführung von Eingriffen ohne medizinische Indikation aufgrund der damit verbundenen Gefahren für den noch im Wachstum begriffenen Körper komplett verboten. Bei 16-bis 18-Jährigen dürfen Schönheitsoperationen nur durchgeführt werden, wenn eine psychologische Beratung erfolgt ist. Außerdem muss die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten und die Einwilligung durch den Patient vorliegen sowie eine Wartefrist von acht Wochen zwischen Einwilligung und Operation eingehalten werden.
Durch das neue Gesetz soll es nur mehr Fachärzten für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie erlaubt sein, jegliche Art von Schönheitsoperationen durchzuführen. Fachärzte wie für Hals-, Nasen-und Ohrenkrankheiten oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten, aber auch Allgemeinmediziner werden nur noch für die Durchführung bestimmter ästhetischer Eingriffe infrage kommen, zu denen sie aufgrund ihrer Ausbildung berechtigt sind.
Aus für "Beauty-Doc"
Um für die Patienten Klarheit im Bezeichnungsdschungel zu schaffen, sollen Mediziner in Zukunft zusätzlich zur entsprechend der Facharztausbildung erworbenen Berufsbezeichnung nur mehr zwei Zusätze wie "Ästhetische Behandlungen" oder "Ästhetische Medizin" verwenden und anführen dürfen. Die Verwendung des Zusatzes "Beauty-Doc" oder Ähnliches ist in Zukunft nicht mehr erlaubt.
Das Gesetz enthält dem Vernehmen nach gegenüber dem Ärztegesetz verschärfte Werbebeschränkungen sowie ein Provisionsverbot. Damit soll der medizinische Laie nicht mehr beeinflusst werden können. Eine vergleichende bildliche Darstellung des Behandlungserfolges durch sogenannte "Vorher-Nachher"-Bilder wird verboten.
Bei Verstößen gegen das Gesetz könnte in Zukunft eine Geldstrafe in der Höhe von 15.000 Euro fällig sein, im Wiederholungsfall oder bei einer schwerwiegenden Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Menschen sogar eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro.
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