Ärztekammer will ungeimpfte Ärzte aus ihrer Liste streichen

Ärztin Stephanie Neuhold auf der Covid-Intensivstation
Die Bundesregierung soll bei Einführung der Impfpflicht die rechtlichen Grundlagen schaffen.

Die Österreichische Ärztekammer (ÖAK) will in ihren eigenen Reihen aufräumen und sieht die Covid-Schutzimpfung als Grundvoraussetzung für die ärztliche Berufsausübung in Österreich. Ein entsprechender Antrag wurde im jüngsten ÖÄK-Vorstand angenommen, heißt es in einer aktuellen Aussendung.

Die gesetzlichen Grundlagen sollen demnach spätestens mit dem Start der Impfpflicht in Österreich, also mit dem 1. Februar 2022, geschaffen sein. Das Zuwiderhandeln und das Verweigern der vorgeschriebenen Impfungen (entsprechend der Vorgaben und Fristen für die Auffrischungen) sei aus Sicht der ÖAK dann gleichbedeutend mit der Streichung aus der Ärzteliste. Auch dafür soll die Politik die nötigen Voraussetzungen schaffen.

Man wolle als Ärzteschaft die Verantwortung für die Gesundheit der österreichischen Bevölkerung voll und ganz übernehmen, solidarisch vorangehen und auch anderen Berufsgruppen zeigen, dass es in der aktuellen Corona-Krise keinen Ausweg mehr gibt, als jenen der Impfung.

Kommentare