Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen
Minister Brandstetter will lediglich Meldung an Gesundheitsbehörde.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) plant mit der Strafrechtsreform ein Ende der automatischen Strafanzeigen für den Besitz von Cannabis, sofern es sich um eine Kleinstmenge handelt und diese nachweislich für den Eigengebrauch verwendet wird. Es soll lediglich eine Meldung an die Gesundheitsbehörde (die Bezirksverwaltungsbehörde) erstattet werden. Außerdem muss der Ertappte mit den Gesundheitsbehörden kooperieren, bestätigte eine Sprecherin der APA einen Bericht der Tageszeitung „Die Presse“. Eine genaue Angabe über Mengengrenzen war Samstag vorerst nicht bekannt. Suchtexperten hatten sich Freitag dafür ausgesprochen, fünf Gramm als Obergrenze für eine solche Kleinstmenge anzusetzen.

Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

MESSE, HANF, CANNABIS, RAUCHEN, JOINT, KIFFEN
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

FILE ISRAEL CANNABIS LEGALIZATION USA
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

Isolated marijuana leaf on white from amsterdam…
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

BRITAIN CANNABIS LEGALIZATION PROTEST
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

Marihuana, cannabis…
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

THEMENBILD: MARIHUAN
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

Vaz checks a marijuana flower in a indoor cultivat
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

An attendee holds marijuana buds at the Internatio
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

File photo of a young cannabis plant growing at Th
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

Cookies shaped like marijuana leafs are pictured a
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

Cannabis Fund Salzburg…
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

A marijuana flower is seen in an indoor cultivatio
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

cannabis
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

cannabis
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

cannabis
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

File photo of a customer rolling a joint made of h
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

cannabis
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

To match feature Health-Obesity
Cannabisbesitz: Keine Anzeige bei kleinen Mengen

Ohne Konsequenzen bleibt gemäß den Vorgaben des Entwurfs, den die Koalitionspartner gerade verhandeln, der Kauf, Besitz und Eigenkonsum von Kleinstmengen nicht: Statt einer Anzeige setzt es eine Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde. Diese hätte aber „nur dann Strafanzeige zu erstatten, wenn sich die Person den 'notwendigen, zweckmäßigen, ihr nach den Umständen möglichen und zumutbaren und nicht offenbar aussichtslosen gesundheitsbezogenen Maßnahmen' nicht unterzieht“.

"Sucht ist Erkrankung"

Der Vorschlag soll demnächst in Begutachtung gehen. Brandstetter will damit Gerichte und Polizei entlasten und ein schnelleres Einschreiten der Gesundheitsbehörde ermöglichen. „Es geht nicht um eine Entkriminalisierung, sondern man versucht hiermit dem Umstand zu begegnen, dass Sucht eine Erkrankung ist und man darauf auch schnell reagieren muss“, betonte eine Sprecherin des Ministers gegenüber der APA.

Derzeit ist der Besitz von Cannabis strafbar. Reine Konsumenten kommen aber, zumindest wenn sie das erste Mal erwischt werden und Auflagen der Gesundheitsbehörde zu erfüllen bereit sind, schon jetzt im Regelfall mit einer Diversion davon. Jeder einzelne dieser Fälle nimmt aber den Weg über die Staatsanwaltschaft. Künftig soll ohne diesen „Umweg“ die Gesundheitsbehörde eingeschaltet werden. Die Gerichte werden erst befasst, wenn der Betreffende die Therapie verweigert.

Die geltenden Regeln bezüglich der Grenzmengen sind von den geplanten Neuerungen nicht betroffen, erfuhr die APA. Die Grenzmengenverordnung bezieht sich immer auf die Reinsubstanz der Droge.

Die Sozialistische Jugend Österreich lobte in einer Aussendung „erste Schritte hin zu Verbesserungen in der Drogenpolitik“. „Das kann aber nur der erste Schritt in einem allgemeineren, längerfristigen Prozess sein“, meinte Vorsitzende Julia Herr und forderte eine staatlich kontrollierte Legalisierung von Cannabis.

Kommentare