20 Gramm Cannabiswirkstoff künftig straffrei?

Symbolbild
Bis zu dieser Menge könnten statt dem Gericht nur Gesundheitsbehörden eingeschalten werden.

Kleine Mengen an Cannabis, deren Besitz nachweislich für den Eigengebrauch gedacht ist, könnten in Zukunft nicht mehr zu einer Strafanzeige führen. Stattdessen soll eine Meldung an die Gesundheitsbehörde erstattet werden. Das soll im Zuge einer Strafrechtsnovelle, die kommende Woche in Begutachtung geht, umgesetzt werden. Als Obergrenze soll jene Grenzmenge gelten, bis zu der schon derzeit in der Regel das Verfahren eingestellt wird – das sind 20 Gramm THC (Tetrahydrocannabinol) in Reinsubstanz – das kann einer Menge von Marihuana oder Haschisch bis etwa 80 Gramm entsprechen. Bis zu dieser Obergrenze sollen die Erleichterungen gelten, bestätigt die Sprecherin von Justizminister Wolfgang Brandstetter dem KURIER. Derzeit liege der Entwurf zur Abstimmung bei der SPÖ.

"Es geht nicht um eine Entkriminalisierung, sondern man versucht hiermit dem Umstand zu begegnen, dass eine Sucht eine Erkrankung ist und man darauf auch schnell reagieren muss", heißt es aus dem Justizministerium. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll es zu einer Entlastung von Polizei und Gerichten und zu einem schnelleren Einschreiten der Gesundheitsbehörde kommen, so das Ministerium.

Geld für Therapien

"Das Geld, das man sich durch so eine Bestimmung bei Polizei und Justiz erspart, muss linear in den Gesundheitsbereich übergeführt werden", fordert die Suchtgiftexpertin Univ.-Prof. Gabriele Fischer von der MedUni Wien. "Die Mittel müssen für qualitätsgesicherte Therapieeinrichtungen verwendet werden." Und man könne den gesundheitlichen Bereich nicht den Behörden überlassen: "Medizinische Experten müssen der Ursache des Konsums auf den Grund gehen – ist es z. B. jugendliches Risikoverhalten oder steckt eine psychiatrische Erkrankung dahinter. Jugendliche mit Angststörungen etwa konsumieren viel mehr Cannabis."

In Portugal, wo es eine Obergrenze von fünf Gramm THC gebe, hätten sich Justiz und Polizei "bereits viel Geld erspart", so Fischer. Dieses sei direkt in Therapieeinrichtungen geflossen.

"Diese Novelle ist ein erster Schritt von vielen, um das Prinzip Therapie statt Strafe noch mehr zu verankern und Strafverfahren zu verhindern", sagte der Strafrechtsexperte Univ.-Prof. Alois Birklbauer von der Johannes-Kepler-Universität Linz am Wochenende beim 5. Interdisziplinären Symposium zur Suchterkrankung am Grundlsee. Dieses Prinzip sollte nicht nur auf Cannabis begrenzt sein, sondern generell für Suchtgifte im persönlichen Bereich gelten.

Kommentare