Aufs Abstellgleis manövriert

Ins Finanzministerium zitiert: Karriere-Jurist Wolfgang Peschorn.
Der mächtige Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, wackelt wegen seiner Hypo-Aktivitäten.

Finanzminister Michael Spindelegger, nicht gerade ein Choleriker, war auf 180. Nach einem wochenlangen Nervenkrieg hatte sich die Regierung für ein Abbau-Modell und gegen die Pleite der notverstaatlichten Kärntner Hypo entschieden. Und dann erschien vergangene Woche in der Krone ein Dossier der Finanzprokuratur, in dem die Anwaltskanzlei der Republik zur Insolvenz riet und vor der Abbau-Lösung warnte.

Wohl kein Zufall. Der Chef der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, gilt als Verfechter der Pleite-Variante. Das mit November 2013 datierte Papier kannte nicht einmal die Hypo-Taskforce.

Der ehrgeizige Karriere-Jurist, einer der mächtigsten Beamten des Landes, musste umgehend im Finanzministerium antreten. Diesmal dürfte sich Peschorn, der erstmals 2006 vom damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser bestellt wurde, aber selbst überdribbelt haben. Der rhetorisch brillante und gewandte Spitzenbeamte ist schon seit Längerem Kritik ausgesetzt. Sein Abgang als Präsident der Finanzprokuratur soll, wissen Insider, jetzt so gut wie beschlossen sein. Zwar läuft sein Vertrag bis 2016, doch dafür würde sich schon eine Lösung finden. Hauptsache, er kann nicht mehr in Sachen Hypo querschießen. Weil politisch unerwünscht oder aus rein sachlichen Gründen?

Kritiker werfen Peschorn grobe Schnitzer beim Notver-staatlichtungsvertrag vor. Während sich der damalige Finanzminister Josef Pröll, VP, auf die Expertise von Peschorn und zwei weiteren Beamten verließ, bot die BayernLB Profis der Investmentbank Morgan Stanley und Top-Anwälte von Freshfields auf. Der gravierendste Fehler war, meinen Wirtschaftsjuristen heute, dass im unter starkem Zeitdruck zustande gekommenen Vertrag kein Sicherheitsnetz mit der Möglichkeit einer Rückabwicklung oder von Gewährleistungen eingebaut war. Außer für den Fall von Irreführung. So was sei bei Kaufverträgen von Banken absolut unüblich. Auch das schon bestehende Master Loan Agreement, das den Bayern bei der Reorganisation der Hypo Zustimmungsrecht einräumte, wurde nicht korrigiert. Im Gegenteil, Zustimmungsrechte wurden noch in den Vertrag geschrieben. Jetzt ist für die Abbau-Einheit das Okay aus München erforderlich.

Die Erfolgsbilanz von Peschorn als Chef der CSI-Hypo, die alle kriminellen Machenschaften aufdecken sollte, ist ebenfalls umstritten. Unter seiner Ägide verbuchte die Bank CSI-Kosten von 36,1 Millionen Euro. Davon entfielen allein sechs Millionen Euro Honorar für die Grazer Anwaltskanzlei Held. Nachfolger Georg Krakow, der auch den Vergleich mit den Bayern aushandeln soll, agiert als "Beauftragter" bei der Vergangenheitsbewältigung wesentlich sparsamer. Ihm wird außerdem gute Arbeit attestiert.

Weil sich offenbar weder Pröll noch Nachfolgerin Maria Fekter intensiv mit der Bank beschäftigen wollten, entstand im Ministerium ein Machtvakuum, das Peschorn geschickt nutzte. Er schlüpfte in die Rolle des obersten Beraters in Hypo-Angelegenheiten. Dabei soll er, ärgern sich Insider, Entscheidungen verzögert, Druck gemacht und in die Bank hineinregiert haben. Ohne Verantwortung nach dem Aktiengesetz. Häufige Streitereien und Schreiduelle waren mit ein Grund, warum Hypo-Chef Gottwald Kranebitter entnervt das Handtuch warf. Obwohl er mit Peschorn anfänglich amikalen Umgang pflegte.

Wie sehr das Verhältnis zwischen dem Hypo-Vorstand und Peschorn im Argen lag, belegt ein Mail-Verkehr über die Provisionen für die Haftungen des Landes Kärnten. 2011 ersuchte Peschorn die Hypo, "vorläufig an das Land Kärnten keine Zahlungen zu leisten und die Angelegenheit noch zu erörtern". Doch als die Hypo anfragt, ob die Finanzprokuratur die Bank denn auch gegen Kärnten vertreten würde, winkt Peschorn ab. "Bedauerlicherweise" liege das "erforderliche Vertrauensverhältnis" zwischen den Organen der Bank bzw. den verantwortlichen Mitarbeitern und der Finanzprokuratur nicht vor. "Anderenfalls würde die gemeinsame Aufarbeitung der Vergangenheit auch ergebnisorientiert erfolgen können ..." (siehe Faksimile).

Die Hypo prozessierte wie ihr angeschafft wurde, verlor und musste 6,4 Millionen Euro an Kärnten überweisen. Die Anwalts- und Prozesskosten machten zusätzlich die Kleinigkeit von rund 240.000 Euro aus. Peschorn wollte dem KURIER gegenüber keine Stellungnahme abgeben.

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