"Wohnhochhäuser statt der Bürotürme"

"Wohnhochhäuser statt der Bürotürme"
Wegen der Zuwanderung werden die Nachfrage nach Wohnungen und die Preise weiter steigen.

"Wir haben nach wie vor einen Nachfrageüberhang am Wohnungsmarkt". EHL-Chef Michael Ehlmaier geht daher davon aus, dass Immobilien, die eigentlich für die Nutzung als Büros gedacht waren, nun anderweitig Verwendung finden. "Wohnhochhäuser statt der Bürotürme", lautet der neue Trend.

Davon betroffen ist laut Ehlmaier etwa der Marina Tower am Wiener Handelskai (Leopoldstadt) sowie eine Immobilie in der Nähe der Albert Schultz Eishalle in Wien-Donaustadt. Auch bei Projekten beim neuen Wiener Hauptbahnhof soll es derartige Überlegungen geben. Außerdem werden Objekte an schlechteren Standorten nicht mehr als Büros genutzt, sondern zu Wohnungen umgebaut.

Investor aus Asien

Der Immobilienmarkt in Wien sei "stabil" und daher auch für ausländische Investoren interessant, beschreibt Ehlmaier die aktuelle Lage. Mittlerweile gibt es mit einem Anteil von 26 Prozent mehr Investoren aus Asien oder Australien als aus Deutschland. Wegen der niedrigen Zinsen werde die Nachfrage nach Immobilien weiter anhalten. Entscheidend ist allerdings die Lage, nur für sehr gute Standorte gibt es Investoren.

2015 ist das Transaktionsvolumen bei den Immobilien verglichen mit dem Vorjahr um rund 15 Prozent auf 3,45 Milliarden Euro gestiegen. Der Anteil an Büroimmobilien betrug 41 Prozent, rund 24 Prozent entfielen auf Flächen für den Einzelhandel.

Am Büromarkt wird der Neubau 2016 auf ein Rekordtief sinken. Allerdings soll das Bauvolumen in diesem Bereich 2017 wieder deutlich ansteigen.

Bei Neuabschlüssen von Mietverträgen rechnen die Experten vom Immobiliendienstleister EHL mit einer weiteren Mieten-Steigerung, die in den guten und sehr gut Lagen mit drei Prozent am höchsten ausfallen wird. Bei den Preisen für Eigentum wird eine Steigerung um zwei Prozent vorhergesagt.

Außerdem steige das Interesse an Baurechtsverträgen. Dabei werden Grundstücke bis zu 99 Jahren verpachtet. Der Pächter darf das Grundstück bebauen.

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