Wirecard: Gläubiger können bis 26. Oktober Forderungen anmelden

Wirecard Central Eastern Europe GmbH is seen in Vienna
Anlegeranwalt: Aufgrund besonderer Umstände bestehe Haftung gegenüber Aktionären.

Die Gläubiger des insolventen Zahlungsdienstleisters Wirecard AG können ihre Forderungen bis zum 26. Oktober anmelden. Die Wirecard-Aktionäre seien nicht Gläubiger, aber aufgrund der besonderen Umstände bestehe eine Haftung gegenüber den Aktionären, die im Vertrauen auf die unrichtigen Wirtschaftsdaten die Aktien zu einem überhöhten Preis gekauft haben, so der heimische Anlegeranwalt Lukas Aigner.

Die Wiener Anwaltskanzlei Aigner Lehner Zuschin + Partner (ALZ) organisiert - wie bereits berichtet - in Kooperation mit den ROTTER Rechtsanwälten aus München eine Gruppenintervention österreichischer Wirecard-Geschädigter, um die Ersatzforderungen im deutschen Insolvenzverfahren anzumelden.

"Da in der Insolvenz zuerst jedenfalls die Gläubiger bedient werden, empfiehlt es sich, die Stellung als Geschädigter und damit als Gläubiger zu deponieren und eben die Schadenersatzforderungen anzumelden", so Roman Taudes von der Kanzlei ALZ am Freitag in einer Aussendung.

Die Wiener Anwaltskanzlei ALZ hatte Mitte August bereits eine erste Klage gegen den ehemaligen Wirecard-Chef Markus Braun in Österreich eingebracht. Braun habe "rechtswidrig und schuldhaft" gehandelt - er müsste im Speziellen für unrichtige Informationen über die wahren Finanz- und Wirtschaftsdaten der Wirecard AG haften, hieß es damals.

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