Zwei Schuldsprüche in Ex-Meinl-Manager-Prozess

Zwei Schuldsprüche in Ex-Meinl-Manager-Prozess
Mantler und sein Steuerberater verurteilt, zwei weitere Personen freigesprochen. Urteil nicht rechtskräftig.

Im Prozess gegen frühere Meinl-Manager sind am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht zwei Schuldsprüche und zwei Freisprüche gefällt worden. Wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung und Untreue verurteilt wurden Ex-Meinl-Manager Johann Mantler und sein Steuerberater, der selber eine Stiftungsfunktion innehatte. Freigesprochen wurden eine mitangeklagte Steuerberaterin und die Kanzlei TPA Horwath.

Mantler und sein Steuerberater wurden vom Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Michael Tolstiuk beide zu je 30 Monaten Haft, davon 20 Monate bedingt, sowie zu weiteren 15 Monaten Haft bedingt verurteilt. Die Zweiteilung der Strafen ergibt sich daraus, dass sowohl das Strafgesetz als auch das Finanzstrafgesetz zur Anwendung kamen. Außerdem müssen beide jeweils eine Geldstrafe von 2,1 Millionen Euro zahlen, davon wurde die Hälfte auf drei Jahre bedingt nachgesehen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Gegenstand der Anklage war eine Gewinnschein-Konstruktion mit Stiftungen, womit rund 16 Mio. Euro Gewinn aus Meinl-Provisionen unversteuert nach Liechtenstein transferiert wurden.

Die Angeklagten Johann Mantler und der (erkrankungsbedingt nicht zum Prozess erschienene) Francis Lustig, früher Unternehmenssprecher der Meinl European Land (MEL) und Aufsichtsratsvorsitzender der Meinl Success, haben in den Jahren 2002 bis 2007 über die Kapitalgesellschaften Flavus, Proventus und Firmus Wertpapiere und Immobilien für Meinl vermittelt. Die Erträge daraus betrugen 30,3 Mio. Euro. 16,8 Mio. Euro davon waren unversteuert nach Liechtenstein geflossen. Um das Geld in die Steueroase zu bringen hatten sich die Angeklagten einer Gewinnschein-Konstruktion bedient: Eine liechtensteinische Familienstiftung zeichnete einen Gewinnschein, den die Kapitalgesellschaft in Österreich ausgegeben hatte. Mit dem Gewinnschein war eine Beteiligung an den bisherigen und künftigen Gewinnen der Kapitalgesellschaft verbunden - für die liechtensteinische Stiftung ein äußerst lukratives Geschäft. Die Renditen für die Gewinnschein-Zeichner lagen bei 6.080 Prozent (Proventus), beim zweiten Deal (Firmus) lag die Rendite sogar bei 7.950 Prozent.

Die beiden österreichischen Gesellschaften Proventus und Firmus mussten wegen der Gewinnscheine den Großteil ihrer Gewinne nach Liechtenstein abliefern. Dort landete das Geld bei liechtensteinischen Familienstiftungen (Zamason und Kautus), die wechselseitig von Lustig und Mantler kontrolliert wurden. Die Gewinnscheine hatten also laut Anklage lediglich steuerliche Gründe gehabt, da die Proventus und die Firmus keinerlei Geldnot hatten und daher gar kein Kapital gebraucht hätten. Die Angeklagten hatten vorgebracht, dass sie das zusätzliche Geld aus den Gewinnscheinen für Immobilienprojekte in Osteuropa gebraucht hätten.

Die Stiftungen in Liechtenstein seien gegründet worden, "um hier eindeutig steuervermeidend vorzugehen", sagte Richter Tolstiuk: "Die Sache war gut durchdacht."

Die Gewinnschein-Konstruktion wurde dazu verwendet, um Gelder von einer Gesellschaft in Österreich in eine Stiftung in Liechtenstein zu verfrachten, so der Richter. Ex-Meinl-Manager Johann Mantler und sein Steuerberater, der auch selber eine Funktion im Stiftungsnetzwerk und daher "Einfluss und Möglichkeiten" hatte, wurden beide wegen Untreue und gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung verurteilt.

Mildernd wurden die lange Verfahrensdauer von neun Monaten und die bisherige Unbescholtenheit der beiden gewertet. Erschwerend wirkte das Ausmaß der Taten, wodurch die Wertgrenze um das 45-fache überschritten wurde, sowie das Zusammentreffen der Steuerhinterziehung mit dem Verbrechen der Untreue, erläuterte der Richter.

Den Freispruch für die mitangeklagte Steuerberaterin begründete Tolstiuk damit, das sie ursprünglich von den anderen Angeklagten belastet worden sei, die Vorwürfe hätten sich aber nicht als wahr herausgestellt. Sie habe vielleicht ihrem Mentor, dem anderen Steuerberater, zu sehr vertraut, Vorsatz sei ihr aber nicht nachzuweisen. Daher wurde sie mangels subjektiver Tatseite freigesprochen. Dadurch wurde auch ihre nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz mitangeklagte Steuerberatungskanzlei TPA Horwath freigesprochen.

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