Werden bald Kosten für Bankomat-Behebungen fällig?
Die BAWAG P.S.K. hat seit wenigen Monaten einen Passus in ihren Kundenrichtlinien - nach ihren Worten einen "Warnhinweis" -, in dem angedeutet wird, dass Bargeldbehebungen bei Bankomaten, mit deren Betreibern man keinen entsprechenden Vertrag habe, ein "gesondertes Entgelt" kosten können. Der Passus findet sich in den BAWAG-Kundenrichtlinien.
"orf.at" hatte am Dienstag samt Verweis dazu berichtet, dass bei der BAWAG-Tochter easybank selbes gelte.
Auf APA-Anfrage hieß es aus der BAWAG-Pressestelle mit Verweis auf unterschiedlichste Bankomatbetreiber, dass es "in Zukunft vorkommen kann , dass ein Bankomatbetreiber die Geldbehebung nur gegen Entgelt anbietet. Darüber wird der Karteninhaber am Beginn des Behebungsvorganges am Schirm des Geldausgabeautomaten direkt informiert". Derzeit gebe es in Österreich keine Betreiber, die ein derartiges Entgelt einheben würden, das "kann aber in Zukunft vorkommen". Der "Warnhinweis" in den Kundenrichtlinien sei also "als ein vorsorglicher Hinweis zu verstehen".
Transaktion abbrechbar
Die BAWAG verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass eine Transaktion kostenlos abbrechbar ist, wenn ein Hinweis auf eine entgeltliche Behebung erscheint. Werde das Entgelt akzeptiert, werde der fällige Betrag am Schirm angezeigt und dem Konto des Karteninhabers angelastet. "Die (Haus-)Bam des Karteninhabers hat auf derartige Entgelte keine Einfluss. Das Entgelt für die Bankomatbehebung wird dem Betreiber des Geldausgabeautomaten überwiesen."
Der Geschäftsführer der Bankensparte in der Wirtschaftskammer (WKÖ), Franz Rudorfer, verwies im APA-Gespräch zu aller erst darauf, dass man auf einzelne geschäftliche Entscheidungen von Banken nicht eingehe. Jedenfalls sei der "Bankomatenmarkt zuletzt vielfältiger geworden". Es gebe neue, beispielsweise amerikanische Anbieter.
Auch die BAWAG thematisiert die "Offenheit des Marktes": "Es ist nicht auszuschließen, dass eines Tages ein unabhängiger Dritter - ohne die anderen Marktteilnehmer zu informieren - einen Geldautomat in Österreich aufstellt und an diesem Auszahlungen von Bargeld gegen Verrechnung eines gesonderten Entgelts anbietet."
Ratschlag der Notenbank
Rudorfer verwies auch darauf, dass die Notenbank zuletzt praktisch "geraten" habe, die Banken mögen doch die Bankomatbehebungen bepreisen. Die Institute befänden sich in herausfordernden Zeiten, die EZB verlange laufend Profitabilitätssteigerungen.
Ittner hatte gemeint, man müsse ökonomisch klar sehen, dass durch Abhebungen am Bankomat Kosten entstehen, auch wenn diese Leistung in Österreich - und damit für Österreicher in der ganzen Eurozone - kostenlos angeboten wird.
Eine Einschätzung, wie wahrscheinlich Bankomatgebühren seien, wollte Rudorfer nicht abgeben. "Das kann ich nicht mit Ja oder Nein beantworten. Jede Bank muss selbst wissen, wo sie den Hebel ansetzt", meinte er mit Verweis auf hohe Kosten und einen ebenso hohen Profitabilitätsdruck in der Branche. Das Preis-Leistungsverhältnis rund ums Konto sei in Österreich eines der besten weltweit, gab er zu bedenken.
Arbeiterkammer kritisch
Die Arbeiterkammer-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic sieht die Sache rund um den BAWAG-Passus kritisch, schrieb "orf.at". Das Vorgehen der Bank sei "nicht ganz schlüssig", weil aus dem Passus nicht erkennbar sein, mit wem die BAWAG nun einen Vertrag habe und mit wem nicht - also bei welchen Bankomaten womöglich Gebühren entstehen würden.
Zgubic verwies auch auf Fälle von Beschwerden gegen Gebührenverrechnungen im Ausland gegenüber heimischen Geldabhebern: Immer wenn sich jemand darüber beschwert habe, seien die Kosten schlussendlich von der eigenen Bank übernommen worden - auf Kulanzbasis.
Auch von der Interessensvertretung Bankenverband hieß es auf APA-Anfrage, man kommentiere geschäftspolitische Entscheidungen einzelner Institute nicht. Auf die Frage, ob den heimischen Bankomatkunden Gebühren dräuen, wollte man dort ebenso wenig eingehen, wie beim Fachverband der Wirtschaftskammer.
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