Wer prüft die Kammern? Grüne fordern Transparenz

Rund 200.000 Personen arbeiten hierzulande als Dienstleister, 60 Prozent sind Ein-Personen-Unternehmen.
Auch ausgelagerte Unternehmen sollen vom Rechnungshof geprüft werden.

Die Grünen fordern, dass die Kammern vom Rechnungshof gleich geprüft werden wie alle andere selbstständigen Körperschaften auch, etwa Sozialversicherungen oder Parteiakademien. "Es gibt keinen Grund für Extrawürste", sagt Grün-Abgeordnete Sigrid Maurer, "die Kammern sind über das Statut der Pflichtmitgliedschaft vom Staat privilegiert und überdies teilweise in der Verfassung verankert."

Was RH-Prüfungen anbelangt, nehmen die Kammern (Wirtschafts-, Arbeiter- und Landwirtschaftskammer) in Österreich aber eine einmalige Sonderstellung ein. Der Rechnungshof prüft zwar die Verwendung der eingehobenen Gelder, nicht aber die Effizienz der Strukturen.

Die Prüfberichte werden auch nicht vom RH veröffentlicht, sondern von den Kammern selbst. Wann, wie und in welcher Form, bleibt diesen selbst überlassen. Dadurch könne der Bericht verzerrt oder gar umgeschrieben werden, kritisiert Maurer. Als Beispiel nennt sie die Wirtschaftskammer Steiermark, die 2011 einen kritischen Rechnungshofbericht über die Verwendung von Mitgliedsbeiträgen unter Verschluss hielt.

Auslagerungen

Unternehmen, in die Tätigkeiten ausgelagert wurden, entziehen sich überhaupt der Rechnungshofkontrolle. Erst zu Jahresbeginn beklagte der RH eine mangelnde Kooperation der Kammerunternehmen im Zusammenhang mit Parteien- und Medientransparenzgesetz. Der RH soll die Geschäfte aller öffentlichen Unternehmen mit Parteifirmen eruieren, viele Kammerfirmen kommen ihrer Meldepflicht aber nicht nach. Rechtliche Handhabe dagegen gibt es bis dato keine.

Mittels Entschließungsantrag im Parlament drängen die Grünen daher auf eine rechtliche Klarstellung bezüglich Kammerprüfungen. "Die Prüfzuständigkeit muss sich auch auf ausgegliederte Gesellschaften der Kammern beziehen", fordert Maurer. Die Wirtschaftskammer verweist in Zusammenhang mit dem Medientransparenzgesetz darauf, dass die Prüfungen auf freiwilliger Basis sehr wohl gestattet werden. "Unsere Türen für Kontrolle sind immer offen", heißt es in einer Aussendung.

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