Wer eine Adresse zum Paket bestellt

Wer eine Adresse zum Paket bestellt
Geoblocking. Firmen bieten Lieferadressen im Land des Händlers – und umschiffen so Gebühren.

Für Aufregung im Online-Handel hat zuletzt die Geoblocking-Verordnung der EU gesorgt. Diese besagt, dass Konsumenten beim Online-Kauf nicht wegen ihres Wohnortes diskriminiert werden dürfen. Ein Händler aus Österreich darf also nicht einen Kunden aus anderen EU-Ländern die Bestellung verwehren. Das hat aus Verkäufer-Sicht den Haken, dass beim Geschäft das Konsumentenschutzgesetz im Land des Käufers gilt. Für kleine Betriebe sei es aber nicht möglich, die Rechtslage in allen EU-Ländern zu kennen, ärgert sich Martin Sonntag von der Bundessparte Handel. Er sieht einmal mehr Konzerne wie Amazon im Vorteil.

Händler haben keinen Lieferzwang. Gegebenenfalls muss sich der Kunde selbst die Ware abholen oder die Lieferung über eine Spedition organisieren. Hier kommen neue Firmen ins Spiel. So bietet etwa LogoiX Lieferadressen in Deutschland. Ein Service, das Österreicher zum Beispiel nutzen, wenn sie bei einem deutschen Online-Shop bestellen, der nur in Deutschland liefert. Aus österreichischer Sicht ein Ärgernis: Rechtlich ist das kein grenzüberschreitendes Geschäft, der Verkäufer erspart sich Abgaben und Gebühren, die er bei Lieferung nach Österreich zahlen müsste.

Neuer Lehrberuf

Der Onlinehandel bringt auch einen neuen Lehrberuf – den E-Commerce-Kaufmann. Ab Herbst geht dieser an den Start, österreichweit bieten Firmen mehr als 100 Lehrplätze an, sagt Sonntag. Er macht sich aber Sorgen, dass nicht alle Plätze besetzt werden können. Schlicht, weil viele Eltern abwarten, wie sich der neue Lehrberuf entwickelt und ihre Kinder in altbekannte Ausbildungen schicken. Der Handel ist mit 15.000 Lehrlingen einer der größten Ausbildner im Land. Zu Spitzenzeiten waren es 20.000.

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