Wer bei über 35 Grad hitzefrei bekommt

Neue Selbstständigkeit wirft viele Fragen auf
Extrem-Temperaturen: Arbeitgeber müssen alles dafür tun, damit die Arbeit trotz Hitze noch erträglich ist.

Hitzewelle und keine Klimaanlage im Büro oder Arbeit im Freien? Die Extrem-Temperaturen der kommenden Tagen stellen für viele Arbeitnehmer eine enorme Belastung dar. Die Allgemeiner Unfallversicherungsanstalt (AUVA) warnt vor einer Zunahme an Arbeitsunfällen. Die Hitze senkt Konzentrations- und Leistungsfähigkeit, die Arbeitsqualität sinkt, während Fehleranfälligkeit und Unfallrisiko steigen. Bei der Gewerkschaft häufen sich derzeit die Anfragen von Arbeitnehmern, wie lange sie bei über 35 Grad "ausharren" müssen.

Gleich vorweg: Einen gesetzlichen Anspruch auf "Hitzeferien" gibt es nicht, die Firmen können dies natürlich freiwillig tun. Eine eigene "Hitzeregelung" gibt es nur für Bauarbeiter. Steigen die Temperaturen über 35 Grad, kann die Arbeit auf Baustellen im Freien eingestellt werden. Den Arbeitern stehen dann 60 Prozent ihres Stundenlohns als Schlechtwetterentschädigung zu. Da es heuer bereits mehrere Hitzetote am Bau gab, appelliert die Gewerkschaft Bau-Holz an die Baufirmen, von der Regelung auch Gebrauch zu machen. Im letzten Hitzesommer 2013 hatten 8500 Bauarbeiter bei 680 Firmen hitzefrei.

Fürsorgepflicht

Grundsätzlich trifft jeden Arbeitgeber die so genannte Fürsorgepflicht, also die Pflicht zu Arbeitsbedingungen, die die Gesundheit nicht beeinträchtigen. Klettert die Raum-Temperatur über 25 Grad, muss der Arbeitgeber laut Arbeitsstättenverordnung Maßnahmen treffen, damit es nicht noch heißer wird, etwa durch eine Klima- oder Lüftungsanlage. Verpflichtend ist eine Klimaanlage jedoch nicht, auch Duschen müssen nicht zwingend vorhanden sein.

Dienstleistungs-Gewerkschafter Gottfried Winkler verweist auf die Wichtigkeit von Pausen: "Bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten wie etwa im Hotel- und Gastgewerbe, bei Pflegediensten oder im Verkehrsbereich muss dafür gesorgt werden, dass zusätzliche Pausen, vor allem zum Trinken, gemacht werden können." Die AUVA empfiehlt bei Arbeiten im Freien alle 20 Minuten ca. einen Viertel Liter Wasser, Tee oder isotonische Getränke zu trinken.

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