"Wer Bausparer verfrüht auflöst, zahlt drei Mal drauf"

"Wer Bausparer verfrüht auflöst, zahlt drei Mal drauf"
Fallen bei Bausparverträgen sind nicht zu unterschätzen, warnt die Arbeiterkammer.

Vor Spesenfallen bei Bausparverträgen warnt die Arbeiterkammer. Wer seinen Bausparer verfrüht kündigt oder das vereinbarte Sparziel nicht erreicht, den komme das teuer zu stehen. Mancher zahlt dabei mehrfach drauf.

Die AK fordert nun eine Deckelung der Kündigungskosten. "Damit soll vermieden werden, dass Bausparer weniger herausbekommen als sie einbezahlt haben." Speziell die Kündigungsbedingungen im "Kleingedruckten" der vier Bausparkassen seien immer noch sehr kompliziert und bestenfalls für "Tüftler" verständlich.

Die AK war wieder mit einem Markttest unterwegs. Die vier Bausparkassen (Raiffeisen, Start: Bausparkasse, S-Bausparkasse, Wüstenrot) bieten in der Regel Verträge mit variabler oder fixer Verzinsung. Die Bausparverträge laufen sechs Jahre lang. Vielfach seien die Auflösungsmodalitäten kompliziert und schwer vergleichbar. Infos fänden sich häufig im Kleingedruckten.

Kündigungsbeitrag

"Vorsicht; wer seinen Bausparvertrag verfrüht auflöst, zahlt drei Mal drauf", halten die AK-Experten fest: Sparguthaben würden rückwirkend abgezinst, die staatliche Prämie einbehalten und ein Verwaltungskostenbeitrag fällig, listet AK-Konsumentenschützer Christian Prantner auf.

Zwei Bausparkassen verrechneten die Spesen als Prozentsatz von der Vertragssumme. Zwei Kassen orientierten sich bei der Berechnung an der Sparleistung. Es gehe sogar ins Geld, wenn die vereinbarte Sparleistung nicht erreicht wird. Auch dann wird der Verwaltungskostenbeitrag fällig.

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