Neuer Anlauf für Zutrittstests im Handel
Die Regierung macht einen neuerlichen Anlauf zur Umsetzung der an der Bundesrats-Blockade gescheiterten Umsetzung für wöchentliche Berufsgruppen-und Zutrittstests im Handel. Es werden derzeit Gespräche geführt, inwieweit ein Vorziehen von Teilen des (im Bundesrat) blockierten Gesetzespakets durch eine Beschlussfassung im Parlament noch im April möglich sein kann, hieß es am Montag aus dem Gesundheitsressort zur APA.
Gegenstand der Verhandlungen sind insbesondere die Berufstestungen sowie die Zutrittstests für Kunden. Im Gespräch waren zuletzt verpflichtende Tests für Kunden auch abseits der körpernahen Dienstleister; Ausnahmen waren nur für die Grundversorger (wie Lebensmittelhandel oder Apotheken) angedacht.
Diskussion um Ausweitung auf Innenräume
Auch die bereits diskutierte generelle Ausweitung der FFP2-Maskenpflicht auf Innenräume (konkret am Arbeitsplatz) wird nun wieder verhandelt. Die aktuell gültige Regelung sieht vor, dass an Arbeitsorten zumindest eine MNS-Maske getragen werden muss (sofern das Infektionsrisiko durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen nicht minimiert werden kann).
Nur für bestimmte Berufsgruppen (u.a. Lehrer oder Arbeitnehmer mit unmittelbarem Kundenkontakt) ist zusätzlich entweder ein negativer Corona-Test oder das Tragen einer FFP2-Maske vorgeschrieben, hier könnte eine generelle Pflicht kommen. Teile der Opposition und der Wirtschaft lehnten Test- und FFP2-Pflicht freilich zuletzt teils vehement ab.
Neuer Anlauf bereits angekündigt
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte bereits vorige Woche - nach der Komplett-Blockade der Novelle des Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetzes im Bundesrat durch die Opposition (in der die Testungen enthalten waren) - angekündigt, für die Tests einen neuerlichen Anlauf nehmen zu wollen.
Die Opposition stimmte damals mit ihrer Bundesrats-Mehrheit dagegen und blockierte die Novelle damit um acht Wochen. Der Grund dafür waren andere, sehr umstrittene Teile des Pakets - etwa dass künftig schon ein Zusammentreffen mit mehr als vier Personen als Veranstaltung klassifiziert werden kann, oder auch der "Grüne Pass".
Abänderungsantrag eine Möglichkeit
In den Parlamentsklubs war am Montag vorerst noch nichts über stattfindende Gespräche in Erfahrung zu bringen. Eine Möglichkeit, die Pläne auf parlamentarische Ebene zu bringen, könnte der Gesundheitsausschuss am Donnerstag bieten, hieß es dem Vernehmen nach. Zwar liegt noch kein Gesetzesentwurf im Ausschuss. Ein gangbarer Weg wäre es aber, einen bereits dem Ausschuss zugewiesenen anderen Antrag als "Trägerrakete" zu nutzen und die Pläne mittels Abänderungsantrag plenumsreif zu machen.
Um einen Beschluss im Nationalrat noch im April zu fassen, müsste es rasch gehen: Die April-Plenartage finden bereits am Mittwoch und Donnerstag kommender Woche (21./22. April) statt.
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