Weiterbildung: Digital allein reicht nicht
Die Corona-Krise hat auch der beruflichen Aus- und Weiterbildung einen Digitalisierungsschub verpasst. Die Bildungsinstitute mussten von einem Tag auf den anderen ihre Kurse von Schulungsraum ins Internet verlegen. „Wir hatten im Vorjahr 5.000 Veranstaltungen auf unserer WIFI-Lernplattform, heuer waren es allein im März 2.900“, berichtet Markus Raml, Kurator der Wirtschaftsförderungsinstitute (WIFI) der Wirtschaftskammern.
Meister- und Abschlussprüfungen sowie Zertifizierungen mussten corona-bedingt verschoben werden, konnten inzwischen aber zu 96 Prozent nachgeholt werden. Für den Herbst setzt Österreichs größter Anbieter für die berufliche Aus- und Weiterbildung auf hybride Schulungen, sprich teilweise Digital-, teilweise Präsenz-Unterricht.
Mix-Lösungen gefragt
Das WIFI verweist auf eine IMAS-Umfrage unter Erwerbstätigen, wonach digitale Lernplattformen das Präsenz-Lernen nicht ersetzen können. Die Mehrheit wünscht sich eine Aufteilung von 40 Prozent Online-Lernen und 60 Prozent Präsenz. „Es gilt, das Beste aus beiden Welten sinnvoll zu verbinden und auf individuelle Bedürfnisse der Lernenden verstärkt einzugehen“, sagt WIFI-Institutsleiterin Tatjana Baborek. Das WIFI selbst muss ebenfalls nachschulen. Nicht alle der österreichweit rund 12.000 Trainerinnen und Trainer seien „digi-fit“, so Baborek. Für sie gibt es eigene Trainertools für den digitalen Unterricht.
Mehr AMS-Schulungen
Einen „Umsatzboost“ erwartet sich Raml durch die staatlichen Corona-Maßnahmen. So gilt ab Oktober für alle Beschäftigten in Kurzarbeit eine verpflichtende Weiterbildungsbereitschaft in der vom AMS vergüteten Ausfallzeit. Die Kosten dafür teilen sich AMS und Betrieb. Qualifizierungen für 100.000 Arbeitslose soll die Corona-Arbeitsstiftung anbieten. Bedenken, dass solche AMS-Kurse monatelange Vorlaufzeiten benötigen, teilt Raml nicht. „Das WIFI verfügt über ausreichend Schulungsräume und kann jederzeit flexibel Stunden aufbauen.“
Die WKO wünscht sich als Anreiz für Firmen eine Ausweitung der neuen Investitionsprämie ab 1. September auf Aus- und Weiterbildung sowie für Arbeitnehmer eine Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten als Werbungskosten.
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