Weihnachtsfeier: Klassisch-traditionell statt schrill

Beim Buffet wird eher gespart als bei den Getränken.
Gemütlich und günstig soll es sein, üppige Events oder Partys sind passé.

Weihnachten wie es früher einmal war, feiern wie in früheren Zeiten. Österreichs Betriebe folgen dem Trend zur neuen Bescheidenheit, geht aus einer Studie des Instituts für Personalpolitik der Uni Graz hervor. Demnach feiern die Unternehmen Weihnachten mit ihren Mitarbeitern am liebsten in einem nahe gelegenen Gasthaus in lockerer Atmosphäre bei einem guten, aber nicht zu üppigen Essen. Eine Rede ist auf fast allen Festen Pflicht und wird mehrheitlich als passend und angemessen empfunden. Für die Studie wurden 200 Antwortbögen von Arbeitnehmern ausgewertet und 120 Interviews geführt.

Mottopartys "komplett out"

Auch PR-Agenturen und Event-Veranstalter berichten, dass es heuer vor allem gemütlich und günstig sein soll. So genannte Mottopartys, bei denen die Belegschaft in „Flower Power“- oder 20er-Jahre-Outfits antanzen musste, seien komplett out, berichtet Erwin Kreczy, Geschäftsführer von Phoenix Club Events. „Die meisten Firmen wollen es heuer eher klassisch-besinnlich.“ Wegen der wirtschaftlich angespannten Zeit fällt das Weihnachtsbudget knapper aus als sonst, „vor allem beim Buffet wird gespart, weniger bei den Getränken“, erzählt Kreczy.

Spontan-Feiern

Anstatt lange im Vorhinein zu planen, laden immer mehr Firmenchefs ihre Mitarbeiter zu Punschrunden durch die Wiener Christkindlmärkte mit anschließender Einkehr ein. Wirte klagen, dass ihnen dadurch ein Teil des Geschäftes entgeht. Gut gebucht sind heuer klassische Wiener Palais, aber auch Museen oder Casinos. Wer für Abwechslung sorgen möchte, feiert an unüblichen Orten wie dem Wachsfigurenkabinett von Madame Tussauds im Prater oder dem Donauschiff MS Vindobona. Immer beliebter wird die Verbindung mit Sportlichem, etwa Schneeschuh-Wandern, Iglu-Bauen oder Eisstock-Schießen.

Laut Grazer Studie sind Weihnachtsfeiern wichtig, weil sie die Beziehungen zwischen Unternehmen und Mitarbeiter sowie der Belegschaft untereinander fördern. Studienautorin Renate Ortlieb: „Nicht nur die Tatsache, dass gefeiert wird, sagt etwas über das Unternehmen aus, auch wie gefeiert wird, zeichnet ein Bild von der Organisation, den Mitarbeitern und deren Zusammenwirken.“

Sind Firmenweihnachtsfeiern noch zeitgemäß?

Werner Leeb: Prinzipiell ist dagegen nichts einzuwenden. In Anbetracht einer immer multikultureller und damit auch religiös vielfältiger geprägten Zeit stellt sich jedoch die Frage des Bezuges auf Weihnachten als Ausdruck einer christlich geprägten Leitkultur. Möglicher Weise wäre daher die Umbenennung in Jahresabschlussfeier sinnvoll.

Ist es angebracht zu feiern, wenn es dem Unternehmen wirtschaftlich schlecht geht?

Hier geht es um Augenmaß. Eine pompöse Feier ist mit Sicherheit nicht angebracht, wenn Kollegen gehen mussten oder dies bald tun werden. Die verbliebenen Mitarbeiter würden dies als obszön empfinden, wenn gleichsam auf dem Rücken der Abgegangenen die Überlebenden ihr Noch-da-sein feiern.

Ist es besser im Büro zu feiern oder auswärts?

Bei kleinen Firmen kann eine kleine Feier im Unternehmen durchaus angebracht sein, so die Räumlichkeiten das auch zulassen. Auf der anderen Seite kann gerade die Feier außerhalb des gewohnten Rahmens wiederum das Besondere herausstreichen – auch hier ist Abwechslung gefragt.

Gehört eine Ansprache des Chefs dazu?

Sie gehört zur Firmenfeier dazu. Doch in der Kürze liegt die Würze. Wenn die Rede zur Selbstinszenierung oder –beweihräucherung verkommt, verfehlt sie ihre Wirkung.

Betriebe sollten bei der Weihnachtsfeier nicht auf den Fiskus vergessen. Für Betriebsveranstaltungen, also auch Weihnachtsfeiern, gibt es pro Arbeitnehmer und Jahr einen Steuerfreibetrag von 365 Euro. Darüber hinaus bleiben Sachzuwendungen wie etwa Geschenke bis zu einem jährlichen Höchstbetrag in Höhe von 186 Euro je Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei. Bei der Weihnachtsfeier zu beachten: Nur wenn alle Mitarbeiter, oder zumindest alle Mitarbeiter einer Abteilung (inklusive Karenzierte) eingeladen sind, gilt eine Feier als Betriebsveranstaltung. Zur Überprüfung verlangt das Finanzamt Teilnehmerlisten.

Eine Teilnahmepflicht für Arbeitnehmer besteht nur dann, wenn die Feier innerhalb der normalen Arbeitszeiten stattfindet. Die Arbeiterkammer warnt vor allzu großer Ausgelassenheit, denn auch auf Betriebsfeiern gelten arbeitsrechtliche Bestimmungen. Sexuelle Belästigung, Tätlichkeit oder grobe Ehrenbeleidigung auf Weihnachtsfeiern können Grund für eine fristlose Entlassung sein.

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