Für alle Kunden-Anfragen zur Rückerstattung des Reisepreises oder zusätzlich vor Ort anfallender Hotel- oder Rückflugkosten ist jetzt der Abwickler AWP P&C S.A. zuständig (erreichbar unter der Hotline +43 1 525 03 6853).
Ansprüche wie etwa notwendige Flugbuchungen oder zusätzliche Hotelkosten können laut Angaben des Abwicklers unter der eigens eingerichteten E-Mail-Adresse thomascook.at@allianz.com eingereicht werden.
All jenen Betroffenen, die in den kommenden Wochen auf Urlaub fahren wollten, rät AWP, ihre Reise nicht anzutreten. In jedem Fall sollten sie sich mit dem Reisebüro in Verbindung zu setzen, um sich entweder die Durchführung der Reise bestätigen zu lassen oder eine Neubuchung mit einem anderen Reiseveranstalter zu vereinbaren. Der ÖAMTC rät Konsumenten zudem, ein Telefonprotokoll vom Gespräch zu schreiben, um so die Reisebereitschaft zu dokumentieren. Diese ist Voraussetzung für Rückerstattungsansprüche. Kunden sollten keinesfalls von sich aus ihre Reise aktiv stornieren, da sie dadurch Ansprüche auf Rückerstattungen verlieren könnten, raten Experten.
Österreichweit sind geschätzte 19.000 Österreicher von der Pleite des Reisekonzerns betroffen, 4600 davon sind bereits am Urlaubsort und werden mitunter trotz gebuchter Pauschalreise vom Hotelier zur Kassa gebeten. Solche Zusatzkosten können binnen einer Frist von acht Wochen ab Insolvenzeintritt, also bis 17. November, zur Rückerstattung eingereicht werden. Wichtig ist es dabei, alle Rechnungen vorzulegen.
Derzeit laufen bei der Allianz die Telefone heiß. Allein binnen zwei Tagen gingen laut Angaben des Abwicklers mehr als 2.000 Kundenanfragen ein. Bei der überwiegenden Mehrheit handelt es sich demnach um allgemeine Fragen zum weiteren Vorgehen.
Für die Zukunft rät ÖAMTC-Juristin Verena Proneber Urlaubern, nie mehr als 20 Prozent des Reisepreises anzuzahlen. „Wer freiwillig mehr anzahlt, hat im Insolvenzfall Pech“, so Proneber zur Apa. Denn der Kunde bekommt nur 20 Prozent ersetzt. Grund dafür ist die Pauschalreiseverordnung, die regelt, dass nur die Pflichtanzahlung insolvenzversichert ist. Diese beläuft sich auf die besagten 20 Prozent und ist bereits 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Mit der Zahlung der restlichen 80 Prozent sollte der Kunde folglich bis kurz vor der Abreise warten. Laut der Expertin dürfen Reiseveranstalter bis 20 Tage vor Urlaubsantritt auch nicht mehr Geld annehmen, als im Insolvenzfall abgesichert ist (also 20 Prozent).
Während Konsumenten um ihre Ansprüche kämpfen, hat der deutsche Unternehmer Hans-Rudolf Wöhrl Interesse am profitablen Thomas-Cook-Ferienflieger Condor angemeldet.
Parallel dazu hat die deutsche Tochter von Thomas Cook angeblich einen staatlichen Überbrückungskredit in Höhe von 375 Millionen Euro beim deutschen Bund beantragt. Die Prüfung soll bereits laufen.
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