Was am neuen Crowdfunding missfällt

Die Schwarm-Finanzierung soll erleichtert werden.
Nicht nur der Name regt auf. Das neue Gesetz muss wohl noch nachgebessert werden.

Am für Herbst geplanten neuen Rechtsrahmen für Crowdfunding in Österreich muss einiges nachgebessert werden. Dies geht aus den vielen kritischen Stellungnahmen zum Alternativfinanzierungs-Gesetz (AltFG) hervor.

Die Kritik beginnt schon beim Namen. Die Begriffe "Crowdfunding", "Crowdinvesting" und "Crowdfinancing" sollten grundsätzlich nur dann verwendet werden, wenn kein treffender deutscher Ausdruck zur Verfügung steht, stellt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts fest. Er empfiehlt, künftig den Begriff "Schwarmfinanzierung" zu verwenden.

Leichtere Finanzierung

Österreich ist im Bereich Crowdfunding ein Nachzügler in Europa (siehe Grafik). Das AltFG soll vor allem die Finanzierung von Start-ups und KMU erleichtern. Aber auch für Bürgerbeteiligungsprojekte im Energiebereich ist die Schwarmfinanzierung geeignet.

Was am neuen Crowdfunding missfällt
Das Gesetz sieht unter anderem erst ab einem Emissionsvolumen von 5 Mio. Euro eine volle Prospektpflicht vor. Derzeit liegt die Grenze bei 250.000 Euro. Für ein Emissionsvolumen zwischen 1,5 und 5 Mio. Euro ist künftig nur noch ein vereinfachter Prospekt zu erstellen. Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass in diesem Fall keinerlei Prüfung auf Richtigkeit der Angaben des Prospekts erfolgen muss.

Privatpersonen können pro Projekt bis zu 5000 Euro im Jahr investieren. Wer mehr als 2500 Euro netto verdient, darf auch mehr investieren. Die AK hält die 5000-Euro-Grenze für viel zu hoch. Es bestehe die Gefahr, dass Kleinanleger durch Sparpläne oder andere "innovative" Vertriebsmodelle unangemessen Risiko konzentrieren. Die 5000-Euro-Grenze sollte für die Gesamtinvestition gelten. Unklar ist, was überhaupt unter "alternative Finanzinstrumente" fällt. Die Finanzmarktaufsicht warnt vor einem Gesetzeswirrwarr.

Interessenskonflikte

Die Veranlagungen erfolgen beim emittierenden Unternehmen selbst oder über Crowdfunding-Plattformen. Diese Plattformen, die derzeit wie Schwammerl aus dem Boden sprießen, seien aber keine unabhängigen Finanzberater, sondern oft an den Projekten selbst beteiligt, wird mehrfach beanstandet. Hier gebe es Interessenskonflikte.

Rechnungshof und Finanzministerium kritisieren ferner die unterschiedlichen und teils widersprüchlichen Zulassungskriterien im Vergleich zu gewerblichen Vermögensberatern und Wertpapiervermittlern. Die Wirtschaftskammer fordert, dass auch Banken und Wertpapierfirmen solche Plattformen betreiben dürfen und spricht von "Ungleichbehandlung".

Kommentare