Währungswette: Lugner verlor Millionen

Währungswette: Lugner verlor Millionen
Der Shoppingcenter-Betreiber hat sich mit einem risikanten Termingeschäft die Finger verbrannt.

Mit Finanztermingeschäften haben sich viele die Finger verbrannt. Auch der Shoppingcenter-Betreiber Richard Lugner, wie der KURIER aus informierten Kreisen erfahren hat. Er habe die Frankenkredite für seine Lugner Söhne Privatstiftung mit so genannten Cross-Currency-Swaps abgesichert. Damit hätte das Euro-Franken-Wechselkursrisiko minimiert werden sollen. Die Absicherung soll aber erloschen sein, weil der Euro-Frankenkurs unter die 1,40-Marke gesunken ist. Als der Vertrag mit der Investkredit abgeschlossen wurde, sei der Kurs bei 1,60 gelegen, ist zu hören. Das Geschäft – die Kredite wurden dem Vernehmen nach für Lugners Shoppingcenter Lugner City im 15. Bezirk benötigt – habe sich beim Shoppingcenter-Betreiber zwischenzeitlich mit Verlusten von mehr als 22 Millionen Euro niedergeschlagen.

Schweigsam

Richard Lugner schweigt sich zu den Swap-Geschäften aus: "Kein Kommentar." Auch Banken-Sprecher Walter Gröblinger gibt sich am Dienstag mit Verweis auf das Bankgeheimnis zugeknöpft: "Kundenthemen werden nicht kommentiert." Sehr verwunderlich sind die Reaktionen freilich nicht. Lugner und seine Bank sollen sich mittlerweile auf einen Vergleich geeinigt und für das Geschäft striktes Stillschweigen vereinbart haben, ist zu hören.

Richard Lugner befindet sich mit seinen Swap-Verlusten in bester Gesellschaft. Auch die ehemalige Rechtsanwältin Heidi Bernhart, Stiftungsvorstand in der Lugner Familien-Privatstiftung, hat sich mit ähnlichen Kredit-Absicherungsgeschäften verhoben und soll sich in der Zwischenzeit mit der Bank Austria auf außergerichtlichen Weg geeinigt haben. Der Fall sei erledigt, sie wolle ihn nicht mehr kommentieren, lässt sie dem KURIER ausrichten.

Während Lugner zu den Finanzgeschäften schweigt, macht er weiter seinem Ärger zum Sonntagsöffnungsgesetz Luft.

Lugner will auch am Sonntag öffnen, hat sich im Sommer aber mit seinem Begehren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Korb geholt.

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