VW-Skandal: Cobin Claims hat erste "Sammelklage" eingebracht
Die private Wiener Plattform Cobin Claims hat wie angekündigt eine " Sammelklage" gegen den VW-Konzern wegen der Abgasmanipulation eingebracht. Cobin vertritt fünf Autobesitzer am Handelsgericht Wien, weitere Klagen in den Bundesländern sollen folgen. VW hat nun vier Wochen Zeit für eine Klagsbeantwortung. Ziel sei es eine direkte Abgeltung in Geld von ca. 15 Prozent des Kaufpreises zu erhalten.
Cobin Claims rechnet mit einem sehr langwierigen Gerichtsverfahren, an dessen Ende - so zeige die Erfahrung - nicht unbedingt ein Urteil stehen müsse. Vielmehr sei es so, dass die beklagten Konzerne nach einigen Runden vor Gericht dann doch den Vergleich mit den Klägern suchen, erklärte Vereinsobmann Oliver am Dienstag vor Journalisten.
Vorige Woche hatte Cobin die Seite dieselklage.at hochgeladen, gut 100 Kunden des VW-Konzerns - Private wie Flottenbetreiber - hätten sich mit den entsprechenden Unterlagen bereits registriert, so Jaindl. Bis Ende August sei noch Zeit mitzumachen, dann laufe die Gewährleistungsfrist aus, gibt Jaindl zu bedenken. Im österreichischen Recht sind Sammelklagen im Unterschied zu anderen Ländern nicht vorgesehen, es gibt aber Möglichkeiten, auf den gesetzlichen Regelungen eine De-facto-Sammelklage zu basteln.
Jaindl: Schaden schon bei Kauf
Er betonte, dass der Schaden für die von der Manipulation betroffenen Kunden schon beim Kauf des Autos eingetreten sei. Erstens sei das Produkt beim Kauf aufgrund der real schlechten Schadstoffwerte im Vergleich zu den Mitbewerbern überpreist gewesen, zweites breche der Gebrauchtwagenmarkt für die manipulierten Fahrzeuge ein.
Um das Prozessrisiko für die Kläger zu minimieren arbeitet Cobin Claims mit dem Prozessfinanzierer Calunius zusammen. Das Erfolgshonorar beträgt 35 Prozent des zugesprochenen Schadenersatzes. Eingebracht wird von Cobin keine klassische Sammelklage wie sie in den USA weit verbreitet ist, da es dieses Rechtsinstrument in Österreich nicht gibt. Daher arbeitet Cobin über den Umweg, dass es sich das Klagsrecht von Betroffenen abtreten lässt.
Bei der Gründung von Cobin Claims war auch der Konsumentenschützer und heutige Klubobmann der Liste Pilz, Peter Kolba, an Bord. Er verließ den Verein nach einigen Monaten wieder, weil es im Vorstand verschiedene Auffassungen über die Ausrichtung gab.
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