Finanz-ABC: Wichtige Begriffe rund ums Geld

Wichtige Finanzbegriffe kurz und knackig erklärt.
Mit den kurzen und knackigen Erklärungen zu Begriffen rund ums Geld werden Sie zum Finanzprofi.

Wenn es ums eigene Geld geht sollte man nicht nur einen zuverlässigen Anlegepartner an seiner Seite wissen, sondern auch selbst mit den Grundbegriffen der Finanzwelt vertraut sein. Mit unserem Finanz-ABC haben wir die wichtigsten Begriffe kurz und knackig für Sie zusammengefasst:

A wie Aktie bis D wie Dividende

Aktie: Die Aktie ist ein Wertpapier und sichert dem Eigentümer einen Anteil an einer Aktiengesellschaft (AG). Unternehmen geben Aktien meist zur Beschaffung von frischem Kapital aus. Die Anteilseigner als Aktionäre haben bestimmte Rechte wie zum Beispiel den Anspruch auf einen Teil des Gewinns. Steigen die Aktienkurse, erhöht sich der Kurswert der Aktie. Fallen sie, sinkt der Wert. Deshalb sollte man nur Geld in Aktien investieren, das wirklich entbehrlich ist.

Bausparen: Das Bausparen folgt dem solidarischen Gedanken des gemeinsamen Sparens. Gleichzeitig erwirbt der Sparer Anspruch auf ein Darlehen. Dieses kann am Ende der Ansparzeit in Österreich wahlweise für den Bau oder die Sanierung von Wohneigentum, die Pflege oder Ausbildung genutzt werden. Der Staat unterstützt das Bausparen mit einer Prämie von aktuell 1,5 Prozent jährlich auf die Einzahlungen oder maximal 18 Euro.

Börse: Die Börse ist der Handelsmarkt für Wertpapiere und andere Finanzprodukte. Je nachdem, wie viele Kauf- oder Verkaufsaufträge bei den Kursmaklern während der Handelszeiten eingehen (Angebot und Nachfrage), können die Preise für einzelne Wertpapiere steigen oder sinken. Die einzige Wertpapierbörse Österreichs – und eine der ältesten der Welt – ist die Wiener Börse. International bedeutende Börsenplätze sind New York, Tokio und London.

Finanz-ABC: Wichtige Begriffe rund ums Geld
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Darlehen: Vertrag, mit dem der Darlehensnehmer einen Geldbetrag erhält, den er dem Darlehensgeber nebst Zinsen zurückerstatten muss. Üblich sind Bauspardarlehen oder allgemein "Verbraucherdarlehen". Beide unterliegen einem strengen Verbraucherschutz. Die Schriftform ist ebenso verbindlich wie genaue Angaben zu Kreditbetrag, Rückzahlungsform, Zinssätzen, Kosten und effektivem Jahreszins. Nach Vertragsabschluss haben Verbraucher ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht. Ähnliches gilt in Deutschland und der Schweiz.

Deckungskapital: Das Deckungskapital ist ein versicherungsmathematisch berechneter Wert. Er wird von den Versicherungsgesellschaften verwendet, um zu belegen, dass die fälligen Zahlungen beziehungsweise Ansprüche der Versicherten auf künftige oder gegenwärtige Versicherungsleistungen von der Versicherungsgesellschaft abgedeckt, also abgesichert sind.

Derivate: Rechte oder Pflichten, die auf vertraglicher Basis entstehen und als Anlageklasse neben Immobilien oder Wertpapieren zum Beispiel in Multi Asset Fonds verwendet werden.

Diversifikation: Der Begriff kommt aus dem Lateinischen ("diversificare" = verteilen) und beschreibt die Möglichkeit für Geld anlegende Unternehmen, Investitionen und Anlagen breit gefächert in verschiedenen Ländern und Branchen zu tätigen. Ziel ist der Risikoausgleich und die Verminderung von Verlustrisiken, weshalb man auch von "Risikostreuung" spricht.

Dividende: Der auf eine Aktie entfallende Gewinnanteil, den die Unternehmen an ihre Aktionäre als Miteigentümer ausschütten. Über die Höhe und Auszahlung entscheidet die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft. In der Regel wird die Dividende einmal jährlich ausgezahlt. Dividenden tauchen als Ertragsform nur bei Aktien auf.

Weitere wichtige Themen rund ums Geld werden im Online Magazin "Mein Leben" von Wüstenrot aufgegriffen.

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Einlagensicherung: Bei der Einlagensicherung handelt es sich um ein System zur Sicherung der Sparguthaben bei Kreditinstituten. Droht einer Bank innerhalb der Europäischen Union Insolvenz, sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Genauere Infos dazu finden Sie auch unter www.einlagensicherung.at

Emittent: Ein Emittent ist ein Herausgeber von Wertpapieren. Bei Aktien handelt es sich dabei um Unternehmen; bei Anleihen kann es sich um Unternehmen, öffentliche Körperschaften, den Staat und andere Institutionen handeln.

Fonds: Ein Finanzprodukt, das es gegenüber der Anlage in Einzelaktien erlaubt, mehrere Wertpapiere in einem Paket zu kaufen (französisch "fonds" = Grundstück, Vorrat, Kapital). Das eingesammelte Kapital wird von Fondsmanagern verwaltet, die das Geld gemäß ihren Anlagerichtlinien in bestimmte Branchen, Länder oder Indizes investieren. Durch die Streuung verschiedener Werpapiere sinkt das Verlustrisiko erheblich. Fonds sind für Sparer ideal, denen die Einzelanlage in Aktien zu risikoreich ist.

Fondsgesellschaft: Unternehmen, die Aktien- oder Investmentfonds auflegen und verwalten und im Gegenzug für die Einzahlungen Fondsanteile ausgeben. Nach österreichischem Recht fällt das Fondskapital unter Sondervermögen und ist strikt vom Gesellschaftsvermögen der Fondsgesellschaft zu trennen. Weil die Anlegergelder separat von den Eigenmitteln der Gesellschaft verwahrt werden, sind sie im Falle einer Insolvenz sicher.

Garantie: Unter einer Garantie versteht man im Finanzwesen die Zusage, für die Erfüllung von Verbindlichkeiten einzustehen. So sichern zum Beispiel "Garantiefonds" die Rückzahlung eines zuvor festgelegten Betrags zu einem festgelegten Stichtag zu. Bei diesem Wert kann es sich um das eingezahlte Kapital handeln, um einen bestimmten Prozentsatzanteil davon oder um während der Laufzeit erreichte Höchststände.

Kredit: Eine von zuvor festgelegten Rahmenbedingungen abhängige und leihweise Bereitstellung von Geld nennt man Kredit. In Österreich regelt das Verbraucherkreditgesetz alle Arten von Verbraucher- und Hypothekenkrediten mit einem Mindestbetrag von 200 Euro. Dazu gehören insbesondere das Recht auf klare Information etwa zu Zinsen, Laufzeit und Tilgung, Regelungen zur vorzeitigen Ablösung des Kredits sowie Rücktrittsrechte. Die Schriftform ist mit Ausnahme der Überziehungskredite für das Girokonto Pflicht.

Multi Asset Fonds: Fonds, die in verschiedenen Anlageklassen (Aktien, Anleihen, Immobilien, Rohstoffen, Währungen und Derivaten) investieren dürfen.

Portfolio: Eine Sammlung von Objekten eines bestimmten Typs bezeichnet man allgemein als Portfolio. Auf dem Finanzmarkt wird damit der Gesamtbestand an Wertpapieren oder Fonds bezeichnet, die ein Aktionär oder ein Unternehmen besitzt.

Prämie: Neben der staatlichen Bausparprämie belohnen Bausparkassen die Sparleistungen zusätzlich. Nach 10 Jahren Laufzeit gibt es beispielsweise bei Wüstenrot im Tarif SMARTbausparen 138 Euro Prämie auf das Ersparte. Selbst bei eventueller Kündigung sind es nach sechs Jahren noch 0,5 Prozent auf maximal 7.200 Euro Sparleistung. Hinzu kommt die attraktive Grundverzinsung. Die staatliche Bausparprämie ist von der Kapitalertragsteuer (KESt) befreit.

Rendite: Der Ertrag, den Sparer oder Aktionäre mit ihrem investierten Kapital erzielen, ist die Rendite. Sie setzt sich aus nur einer oder auch aus mehreren Komponenten zusammen. Bei Geldanlagen gibt es in der Regel vier unterschiedliche Ertragsarten: Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und Währungsgewinne.

Rentenfonds: Anleihe = Rente. Mit der Rente an sich haben diese Fonds nichts zu tun. Sie heißen so, weil dieses spezielle Investment ähnlich wie Renten regelmäßige Zinsen abwerft. Konkret handelt es sich dabei um Investmentfonds, die ausschließlich oder überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere investieren. In der Regel steigen die Kurse bei sinkendem Marktzinsniveau. Steigt der Marktzins, geht ihr Kurs nach unten.

Risiko: Als Risiko definiert man – in der Finanzwelt – die Abweichung der Erwartung. Das kann umgangssprachlich als Verlustgefahr oder Ungewissheit über künftige Gefahren verstanden werden, muss es aber nicht unweigerlich sein. Das Risiko von Kursrückgängen wird meist umso größer, je spezieller der Anlageschwerpunkt in Aktien oder Fonds ist. Legt ein Fonds zum Beispiel Gelder in einer ausländischen Währung an, können mit dem Kauf der Fondsanteile Währungsrisiken verbunden sein. Dagegen kann der Wert bei festverzinslichen Wertpapieren ("Rentenfonds") bei ansteigenden Zinsen sinken.

Rückkaufswert: Bezeichnet gemeinhin die Summe, die ein Versicherter von der Versicherungsgesellschaft erhält, wenn er seine Kapitallebensversicherung frühzeitig kündigt.

Spareinlage: Eine Spareinlage sind Gelder, die ein Bankinstitut annimmt und durch Ausfertigung einer Urkunde oder eines Sparbuches als Spareinlage bestätigt. Spareinlagen dienen der Vermögensansammlung, aber nicht dem Geschäftsbetrieb oder Zahlungsverkehr. Sie haben in der Regel keine langen Laufzeiten, sind flexibel und risikofrei ("Einlagensicherung"). Nachteilig ist die meist geringe Verzinsung.

Steuervorteil: Gute, langfristige und sichere Anlagen für den privaten Vermögensaufbau belohnt der Staat mit Steuervorteilen. Das geht aber nicht mit allen Verträgen oder Lebensversicherungen. Einen Steuervorteil bietet Wüstenrot beispielsweise mit der Sparpolizze für Sparbeiträge ab 20 Euro monatlich. Für einmalige Kapitaleinzahlungen ab 1.000 Euro ist der Wüstenrot Wertbrief ideal. Am Ende der Laufzeit erhält der Sparer die Versicherungssumme und Gewinnbeteiligung. Der Staat verlangt keine Kapitalertrag- oder Einkommensteuer.

Todesfallschutz: Um seine Familie im Todesfall zu versorgen, sollte eine Todesfallschutzversicherung abgeschlossen werden. Es gibt sie in unterschiedlichen Varianten. Stirbt der Versicherte, fällt die Versicherungssumme an die Begünstigten. Oder das angesparte Kapital wird am Ende einer vereinbarten Laufzeit an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Als reiner Risikoschutz ist der Todesfallschutz aber keine Altersvorsorge. Überlebt der Versicherte die Vertragslaufzeit, kommt es zu keiner Auszahlung.

Überschussbeteiligung: Bei dem etwas langen Wort Überschussbeteiligung handelt es sich um einen Begriff aus der privaten Lebensversicherung. Der Versicherte erhält einen Anteil an den erwirtschafteten Überschüssen, den ihm das Versicherungsunternehmen nach einem vorab festgelegten Schlüssel ("Bemessungsgrundlagen") einmal jährlich gutschreibt. Die Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen von Kapitalanlagen.

Verzinsung: Verzinsung bezeichnet die Konditionen, unter denen Zinsen als Vergütung für geliehenes Geld berechnet werden. Wichtigstes Kriterium ist die Höhe der Zinsen. Üblich ist die Angabe der Verzinsung in Prozent pro Jahr in Bezug auf das geliehene Kapital zum Beispiel bei Krediten oder auf das angelegte Kapital bei Geldanlagen.

Zinsen: Vergütung für geliehenes Geld. Die Höhe der Zinsen richtet sich nach der Marktlage und der Bonität des Emittenten. Die Höhe der Zinsen hat erheblichen Einfluss darauf, ob Anleger vermehrt Geld anlegen und sparen (hohe Zinsen) oder ausgeben und investieren (niedrige Zinsen).

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