Viele offene Fragen beim Austausch der Heizung

Viele offene Fragen beim Austausch der Heizung
Die Immobilien-Wirtschaft sieht massive rechtliche Probleme

Der Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) sieht beim geplanten Erneuerbaren Wärmegesetz (EWG) noch viele offene rechtliche Fragen. Das betrifft vor allem die Bestimmung, wonach dezentrale Anlagen wie etwa Gasthermen durch eine zentrale Wärmeversorgung ersetzt werden müssen.

Bei Häusern im Wohnungseigentum geht das nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümer. Was passiert, wenn ein Teil der Eigentümer dagegen ist, lautet eine der Fragen von ÖVI-Vorstand Udo Weinberger. „Die Anbindung der einzelnen Wohnungen ist ohne Duldung der jeweiligen Eigentümer nicht umsetzbar. “

Ein Haus, zwei Systeme

Es mache keinen Sinn, zwei unterschiedliche Heizungssysteme in einem Haus zu betreiben und zu warten, so Weinberger. In einem Fall war ein Mieter gegen die Umstellung, weil er nicht auf seinen Gasherd zum Kochen verzichten wollte.

Ähnlich ist es auch im Mietrecht. Laut ÖVI können Mieter die Umstellung des Heizsystems verweigern. Eine Änderung der geltenden Gesetzeslage würde bedeuten, dass die Mehrheit der Eigentümer oder der Hausbesitzer entscheidet. In den Ballungszentren wäre das die Zwangsumstellung auf Fernwärme.

Doch das ist nicht einfach zu vermitteln. „Der Umstieg auf Fernwärme, die zu mindestens zu 60 Prozent mit Gas betreiben wird, ist vielfach schwer plausibel zu machen“, heißt es in der Presseaussendung.

Die Übertragung der Entscheidungskompetenz würde auch dazu zu führen, dass der Hauseigentümer den Energielieferanten auswählt und die Mieter die Rechnung für die Heizung bezahlt. Ob und wie das legal sein kann, ist ebenfalls ungeklärt.

In Deutschland wird im Immobilienbereich eine Modernisierungumlage eingehoben. Mit den Einnahmen werden Investitionen wie der Austausch der Heizung finanziert. Ein solches Finanzierungssystem allerdings zu einer weiteren Anhebung der Mieten führen.

Abschläge auf die Richtwertmieten, wie es die Mietervereinigung fordert, nennt ÖVI-Geschäftsführer Anton Holzapfel „Populismus“. Man könne nicht den Hauseigentümern die Einnahmen kürzen und dann erwarten, das genug Geld für die Umrüstung vorhanden ist.

 

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