Verfassungsrichter erteilen die Lizenz zum Pokern

Zanoni kämpft seit 20 Jahren darum, ob Poker ein Geschicklichkeits- oder ein Glücksspiel ist.

Die Hitzewelle drückt zwar auf die Spielfreude der Pokerfans und die Umsätze der Concord Card Casinos, doch deren Chef Peter Zanoni machte am Freitag trotzdem einen Luftsprung.

Verfassungsrichter erteilen die Lizenz zum Pokern
CCC
Der Verfassungsgerichtshof erlaubt dem Poker-Zampano, an seinen 13 Standorten weiter spielen zu lassen. Die ehrwürdigen Hüter der Verfassung hoben die Poker-Regelungen im erst 2010 novellierten Glücksspielgesetz auf.

Es sei mit dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung nicht vereinbar, wenn für das Pokerspiel nur eine einzige Konzession vorgesehen ist, befand der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Diese Neuregelung bewirke Nachteile für jene, die bisher „legal aufgrund ihrer Gewerbeberechtigung“ Pokersalons betrieben. Die Bestimmungen zur Ausschreibung der Pokerkonzession und zur Übergangsfrist „werden also als verfassungswidrig aufgehoben“.

Gleichzeitig kippten die Höchstrichter die Definition von Poker als Glücksspiel. Wobei der Gesetzgeber Poker grundsätzlich als Glücksspiel definieren könnte, diese Einstufung für sich sei noch nicht verfassungswidrig.

"Mit dieser Entscheidung arbeiten wir nicht mehr im rechtsfreien Raum"

Zanoni kämpft seit 20 Jahren mit dem Finanzministerium darum, ob Poker ein Geschicklichkeits- oder wesentlich höher zu besteuerndes und konzessioniertes Glücksspiel ist. „Mit dieser Entscheidung arbeiten wir nicht mehr im rechtsfreien Raum“, ist Zanoni erleichtert.

Er hätte seine Standorte mit 650 Mitarbeitern eigentlich mit Jahresende 2012 sperren müssen. Denn mit diesem Stichtag endete die Übergangsfrist für eine Poker-Konzession nach dem neuen Glücksspielgesetz. Allerdings ist diese Konzession bis heute noch nicht einmal ausgeschrieben worden. Der Finanz dürfte dabei auch nicht ganz wohl gewesen sein, man ließ Zanoni, der sich immer auf seine gewerberechtliche Genehmigung berief, einfach weiter pokern.

Zurück an den Start

Für das Finanzministerium heißt es nun, zurück an den Start und die Bestimmungen reparieren. Mit dem Glücksspielgesetz gelang ohnehin kein großer Wurf. Ständig marschierten Unternehmen vor die Höchstgerichte und nach Brüssel. Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt, der gegen die Casinos Austria bei der Neuvergabe von sechs Stadtcasinos unterlag, zog seine Beschwerde beim VfGH allerdings überraschend wieder zurück. Möglicherweise, um bessere Karten bei der laufenden Ausschreibung für zwei neue Casinos in Wien und eines in Niederösterreich zu haben. In Kärnten bekämpft die deutsche Gauselmann-Gruppe gerade die Vergabe von Automatenkonzessionen, auch in Oberösterreich wird angefochten.

Die EU-Kommission hat Österreich einen Blauen Brief geschrieben, die Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren, und bemängelt etliche Punkte. Dabei wurde das Glücksspielgesetz überhaupt erst auf Druck der EU neu geschrieben.

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