Wie lautet das Urteil genau?
Konkret geht es darum, dass Google seine Konkurrenten vom Wettbewerb durch seine marktdominierende Stellung und mit viel Geld ausschließen würde. So stellte Richter Amit Mehta fest, dass Google alleine im Jahr 2021 insgesamt rund 26,3 Milliarden Dollar (24,1 Milliarden Euro) an andere Unternehmen wie etwa Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla gezahlt hat, damit diese Google als voreingestellte Suchmaschine platzieren.
Welche Konsequenzen hat das Urteil in den USA?
Daniel Schwarzl, Rechtsanwalt in Wien und Vertrauensanwalt des österreichischen Generalkonsulats in Los Angeles, klärt den Fall für den KURIER: „In den USA wird meistens zunächst in einem ersten Prozess die inhaltliche Ebene geklärt, erst in einem zweiten Verfahren geht es dann um die Konsequenzen.“ Bei dem Urteil vom Montag wären noch keine konkreten Sanktionen verhängt worden. Laut Schwarzl könnte Google aber in einem nächsten Schritt eine Geldstrafe oder aber sogar eine Unternehmensaufspaltung drohen.
Der Jurist verweist in diesem Zusammenhang auf ein Verfahren rundum die Jahrtausendwende, als Microsoft ebenfalls der Missbrauch einer marktdominierenden Stellung vorgeworfen wurde. Das zuständige Gericht wollte damals eine Aufspaltung beantragen. „Man hat sich dann aber verglichen, Microsoft musste Zugeständnisse machen“, erklärt der Stanford-Absolvent. Ein Vergleich sei auch im Fall Google durchaus wahrscheinlich. Der Internetriese hat jedenfalls bereits Berufung gegen das 277-Seiten lange Urteil angekündigt. Das Verfahren zieht sich bereits vier Jahren und könnte laut Schwarzl auch noch längere Zeit in Anspruch nehmen.
Wer hat Google überhaupt geklagt?
Die Klage kommt von der US-Regierung gemeinsam mit einer Vielzahl an US-Bundesstaaten. Angestrengt wurde sie noch unter Ex-Präsident Donald Trump, Nachfolger Joe Biden ließ das Verfahren dann fortführen. Die Alphabet-Tochter hatte argumentiert, dass Google die qualitativ hochwertigste Suchmaschine sei und die Menschen deshalb Google verwenden würden.
Hat das US-Urteil Auswirkungen auf die EU? Wie ist hierzulande die Rechtslage?
Direkte Auswirkungen auf Österreich bzw. die EU hat das US-Urteil freilich keine. Jedoch gilt seit Anfang März in der EU der Digital Market Act (DMA): Nutzer müssen die Möglichkeit haben, ihre bevorzugte Suchmaschine auf einem Auswahlbildschirm zu bestimmen. Ob dies bereits in einem ausreichenden Ausmaß geschieht, überprüft derzeit die EU-Kommission. Wer sich nicht an den DMA hält, muss mit Geldstrafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes rechnen. „Während die USA prozessieren, löste die EU das Problem mit einem Gesetz“, vergleicht Schwarzl die beiden Länder.
Welche wirtschaftlichen Folgen könnte das US-Urteil für Google haben?
Die Suchmaschine ist insbesondere für das Anzeigengeschäft des Technologiekonzerns von enormer Bedeutung. 2023 erzielte Google einen Umsatz von mehr als 175 Milliarden Dollar aus Anzeigen, die in der Suchmaschine geschaltet wurden – das sind immerhin 57 Prozent des globalen Gesamtumsatzes. Sollten in den USA ähnliche Vorschriften wie in Europa (wie etwa der verpflichtende Auswahlbildschirm) kommen, könnte sich aber dennoch wenig ändern: In der EU entschieden sich trotz Auswahlmöglichkeit die meisten User weiterhin für Google, eine merkbare Veränderung der Marktanteile bei den Suchmaschinen gab es dadurch nicht.
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