Wie der Umzug nicht zur Kostenfalle wird
Von Sophie Haller
Ein Umzug bedeutet meist Stress, erst recht, wenn er nicht reibungslos verläuft und die ein oder andere negative Überraschung bereithält. Inmitten des Trubels heuert man möglicherweise die nächstbeste oder vermeintlich billigste Umzugsfirma an – eine Entscheidung, die kostspielige Konsequenzen haben kann.
Laut Wirtschaftskammer (WKO) und Verein für Konsumenteninformation (VKI) kommt es immer wieder zu Beschwerden, etwa, dass vereinbarte Pauschalpreise der Möbelpacker nicht eingehalten werden, plötzlich ein Vielfaches verlangt werde. Ein ärgerliches Szenario, das sich aber vermeiden lässt.
Auch Gabriele Zgubic (im Bild oben), Konsumentenschützerin der Arbeiterkammer Wien (AK), warnt vor unseriösen Möbelpackern. Das Geschäftsmodell sei seit Jahren dasselbe: Umzugshelfer locken mit vermeintlich günstigen Preisen, die sich später als Abzocke entpuppen. Dieses Geschäftsmodell schadet nicht nur den Kunden, sondern auch der gesamten Branche der Kleintransporteure.
Die Tricks der Betrüger
Die Abzocke vollzieht sich zumeist in einem der zwei folgenden Szenarien, beschreibt Zgubic: In Szenario 1 wird plötzlich mehr Entgelt verlangt, als zuvor vereinbart. Mit Argumenten, dass beispielsweise ein höheres Stockwerk unterschätzt wurde oder dass mehr Möbel als erwartet transportiert werden müssten, versuchen die Firmen, den Aufpreis zu begründen.
Schlimmstenfalls kommt es zu einer Drucksituation, in der Möbelpacker drohen, Auftraggeber mit ihren Möbeln auf der Straße stehen zu lassen, sofern sie nicht sofort bereit sind, mehr zu zahlen. Dabei kann es so weit gehen, dass Personen, die sich bedroht fühlen, die Polizei rufen müssen. „Die Polizei kümmert sich zwar nicht um zivilrechtliche Angelegenheiten, wird man jedoch genötigt, kann sehr wohl die Polizei gerufen werden“, sagt Zgubic.
In Szenario 2 werden Gegenstände beschädigt, die von den Umzugsunternehmen anschließend nicht ersetzt oder rückerstattet werden. Oft kommt es vor, dass Firmen nach vollbrachtem Umzug nicht mehr zu erreichen sind, das Geld aber schon bezahlt ist. Solche Fälle seien rechtlich schwierig aufzulösen, weshalb oft nur mit einer Klage vorgegangen werden kann. Da unseriöse Firmen eben schwierig nachzuverfolgen sind, etwa bei Gerichtsterminen oft nicht erscheinen, riskiert man bei einer Klage allerdings erst recht, auf Kosten sitzen zu bleiben, so VKI-Juristin Manuela Robinson im Gespräch mit dem KURIER.
- Sonderurlaub: In den meisten Kollektivverträgen ist ein Anspruch auf Sonderurlaub für einen Umzug verankert.
- Haushaltsversicherung: Die Haushaltsversicherung muss rechtzeitig über den Umzug informiert werden, der Umzug ist davon meist mit abgedeckt.
- Ummelden: Die Adresse des neuen Wohnsitzes muss innerhalb von 3 Tagen nach Umzug dem zuständigen Magistrat gemeldet werden. Soll ein Hauptwohnsitz in einen Nebenwohnsitz umgewandelt werden oder umgekehrt, gilt die Frist von einem Monat.
- Energieversorger: Lieferverträge für Haushaltsenergie müssen an- und ab- oder umgemeldet werden. Zählerstände müssen abgelesen und dem Energieversorger mitgeteilt werden.
- Internet: Bei den meisten Internetanbietern ist die Mitnahme des Vertrags zur neuen Wohnadresse möglich. Verträge, die seit dem 1. November 2021 abgeschlossen wurden, müssen mitgenommen werden können.
- Übernahmeprotokoll: Um Streitigkeiten mit dem Vermieter vorzubeugen, sollten der Zustand der Wohnung und etwaige Mängel in einem Übernahmeprotokoll festgehalten werden. Dieses wird von Mieter und Vermieter unterzeichnet.
Um solchen Ärger zu vermeiden, empfiehlt Zgubic, sich rechtzeitig vor dem Umzug zu informieren. Sie rät, sich im Freundeskreis nach Empfehlungen für verlässliche Umzugsunternehmen umzuhören. Bei der Internetrecherche gelte es kritisch zu sein und sehr ähnlich lautende und überdurchschnittlich gute Bewertungen zu hinterfragen. Kurze bejubelnde Bewertungen wie „alles super“, „toll“ oder „alles einwandfrei“ seien meistens nicht authentisch.
Qualitätssiegel für Kleintransporteure
Orientierung zwischen den unzähligen Angeboten von Umzugsfirmen bietet zudem das Gütesiegel der WKO, das seriöse Kleintransporteure zertifiziert. „Die Fachgruppe der Kleintransporteure in der WK Wien hat zur Qualitätssicherung das KT-Gütesiegel ins Leben gerufen, bei dem sich Unternehmen freiwillig zu besonders hohen Standards verpflichten“, sagt Katarina Pokorny, Fachgruppenobfrau der Kleintransporteure.
Es sei wichtig, mehrere Angebote einzuholen, bei auffällig niedrigen Preisen sollte man hellhörig werden. Ein Kostenvoranschlag sollte immer schriftlich festgehalten werden. Fragen wie „Wer verpackt die Möbel?“, „Gibt es eine Versicherung im Schadensfall?“ und sämtliche andere Punkte sollten im Vorhinein geklärt und verschriftlicht werden. „Je detaillierter der Kostenvoranschlag, desto besser“, meint auch Robinson.
Bei verbindlichen Kostenvoranschlägen sollte es bei dem festgelegten Preis bleiben, bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen ist eine Überschreitung von bis zu 15 Prozent mit gerechtfertigter Begründung zulässig, sagt Robinson.
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