Überladen: Millionenpleite einer Transportfirma

CO2-Ausstoß neuer Lkw muss bis 2030 gesenkt werden
Zollamt schickt Unternehmen in die Insolvenz, es geht um hohe Altlastenbeiträge.

„Die Ursachen der Insolvenz liegen überwiegend darin, dass das Zollamt Klagenfurt-Villach eine Betriebsprüfung für den Zeitraum 2009 bis 2014 vornahm und anlässlich dieser und basierend auf dem Altlastensanierungsgesetz Altlastenbeiträge in der Höhe von rund 1,1 Millionen Euro vorgeschrieben wurden“, heißt im Insolvenzantrag. „Dagegen wurde Beschwerde beim Bundesfinanzgericht erhoben, jedoch fiel bis dato keine Entscheidung.“ Diese Bescheide wurden bereits im März 2016 erlassen.

Doch das ist nur ein Teil der Probleme, weclhe die J. Burgstaller Transporte GmbH mit Sitz in Klagenfurt hat. Sie hat laut AKV und Creditreform ein Sanierungsverfahren beim Landesgericht Klagenfurt beantragt, das mittlerweile auch eröffnet wurde. Das Unternehmen wird vom renommierten Klagenfurter Anwalt Ferdinand Lanker vertreten. Der Betrieb soll fortgeführt werden.

Das Unternehmen hat eine Gewerbeberechtigung für die „gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, eingeschränkt auf sieben Lkw und andererseits auf die Durchführung von Erd- und Materialbewegungsarbeiten“. Das Unternehmen preist im Internet folgenden Tätigkeiten an: Kranverleih, Minibaggerverleih, Schneeräumung, Abbrucharbeiten, Sand – Schotter – Humus, Baggerarbeiten, Keller- und Sickergrubenaushub, Weg- und Hofbefestigungen, Felsabtrag mit Felsfräse und Hydromeißel, Bagger – Lader, Grabungsarbeiten aller Art und Schlagen und Rammen von Holzpfählen, Duktillen und Spundwänden

Offenbar wurde auch Bauabriss- und Baurestmaterial und Abfall nach dem Altastensanierungsgesetz transportiert.

Die Vorgeschichte

"Im Geschäftsjahr 2017/18 sind Verbindlichkeiten in Höhe von 1,145 Millionen Euro erfasst, deren Höhe aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens noch strittig ist", heißt es im Bilanzlagebericht. "Die Geschäftsführung rechnet mit einer Reduktion dieser Verbindlichkeiten auf rund 211.000, Euro im Zuge des Verfahrens. Die Geschäftsführung gibt auf Basis der Plandaten eine positive Fortbestehensprognose ab. Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts liegt daher nicht vor."

Die Gesamtverbindlichkeiten wurden 2017/18 (Stichtag: 31.3.) mit rund 1,272 Millionen Euro beziffert. Der Bilanzverlust mit 996.940 Euro, das negative Eigenkapital mit 961.940 Euro und der Verlustvortrag aus den Vorjahren mit 1,055 Millionen Euro. Im Gegenzug wird das Anlagevermögen mit 202.000 Euro beziffert.

Weitere Verwaltungsverfahren anhängig

Zurück zu den angeblichen Altlasten. Die Stadt Klagenfurt soll am 31. August 2017 „mit einem Bescheid vom August 2017 festgestellt haben, dass es sich nicht um Altlasten handelt“. Daraufhin soll es aber zu einer Abänderung des Bescheides auf Basis eines Bescheides des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft gekommen sein, dass es sich bei dem für die Geländeanpassung verwendeten Material "doch um Abfall im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes handelt". Auch gegen diesen Bescheid kämpft nun die J. Burgstaller Transporte GmbH an. Doch das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat die beschwerde abgewiesen. Daher wurden der Verfassungs- und der verwaltunsggerichtshof angerufen.

Zugleich sollen noch zwei Verfahren vor der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land bezüglich der Baurestmassen und dem Fremdmaterial anhängig sein.

Endgültiges Aus?

Sollte die J. Burgstaller Transporte GmbH diese Verfahren nicht gewinnen, heißt es aus dem Unternehmen, „sind die Beitragsvorschreibungen des Zollamtes Klagenfurt Villach endgültig fällig und die Schuldnerin zahlungsunfähig“.

Die Zukunft

Das Unternehmen soll fortgeführt werden. So wurden im vergangenen Jahr deutliche Gewinne geschrieben. Bei der Hausbank besteht ein Guthaben, durch die Fortführung können die nötigen Einnahmen lukriert werden. Den Gläubigern sollen 20 Prozent Quote geboten werden. "Die erforderlichen Mittel zur Erfüllung des Sanierungsplans werden einerseits durch die vorhandenen liquiden Mittel und andererseits durch Hilfestellung von dritter Seite aufgebracht", wird dem Gericht mitgeteilt.

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