Übergang in Pension soll flexibler werden
Flexibler Pensionsantritt mit Zu- und Abschlägen statt starrer Altersgrenzen: Was etwa in Skandinavien schon längst möglich ist, wird nun auch in Österreich zunehmend gefordert. Das Beratungsunternehmen Mercer verglich unter Mitwirkung der Denkfabrik Agenda Austria 25 Pensionssysteme ausgewählter Länder hinsichtlich ihrer Angemessenheit, Nachhaltigkeit und Integrität. Österreich belegt dabei nur den 17. Rang (siehe Grafik unten). Spitzenreiter ist Dänemark, Deutschland belegt Rang 11.
Besonders schlecht schnitt Österreich bezüglich künftiger Finanzierbarkeit ab, weshalb die Studienautoren unter anderem eine rasche Erhöhung der Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer sowie die Möglichkeit eines flexibleren Übergangs in den Ruhestand fordern. Beide Punkte stehen auch ganz oben auf der Forderungsliste der Industriellenvereinigung (IV), die am Montag ihre Broschüre "Perspektive 50plus" vorstellte. Darin werden 30 Best-Practise-Beispiele für die Beschäftigung älterer Mitarbeiter in Industriebetrieben vorgestellt. So erzählte Gerhard Wölfel, Chef der BWM-Motoren Gmbh in Steyr, wie wichtig ältere Mitarbeiter für den Aufbau der BMW-Werke in Mexiko oder Brasilien waren. Im Werk selbst wurden zahlreiche gesundheitsfördernde Maßnahmen umgesetzt.
Falsche Anreize
Veit Schmid-Schmidsfelden, Leiter des IV-Ausschusses für Arbeit und Soziales, sprach von "falschen Anreizen" im Pensionssystem, früh aus dem Erwerbsleben auszuscheiden. "Wir können es uns nicht leisten, so viele Mitarbeiter zu verlieren, das sind ja wichtige Know-how-Träger", so Schmid-Schmidsfelden.
Er pocht auf eine rasche Umsetzung der geplanten, aber vorerst auf Mitte 2015 verschobenen Teilpension. Ältere könnten beispielsweise nur 50 Prozent ihrer der ihnen zustehenden Pension beziehen, dafür aber mehr als nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen. Auch die Altersteilzeit müsste weiterentwickelt werden. Als größte Hemmnisse, Ältere einzustellen, nennt Schmid-Schmidsfelden die höheren Lohnkosten – "Biennalsprünge sind schlicht und einfach veraltet" – und die Kündigungsbarrieren. Letztere greifen jedoch erst nach zwei Jahren Beschäftigung.
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