U-Haft über René Benko um weitere zwei Monate verlängert
Rene Benko bei seinem Prozess in Innsbruck.
Der gestrauchelte Immobilienjongleur René Benko kommt nicht so schnell aus U-Haft frei. "Die heutige Haftverhandlung wurde im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen regelmäßigen, nunmehr zweimonatigen Überprüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft anberaumt", heißt es in einer Aussendung des Straflandesgerichts Wien. "Die zuletzt mit Beschluss vom 9. September 2025 verlängerte Untersuchungshaft wurde für weitere zwei Monate fortgesetzt, sohin bis zum 12. Jänner 2026. Das Gericht geht in seiner Entscheidung weiterhin vom Vorliegen der Tatbegehungsgefahr und vom dringenden Tatverdacht aus." Da Benko in Innsbruck in U-Haft sitzt, nahm er per Videoschaltung an der Haftverhandlung teil.
Gegen diese Entscheidung kann Benko innerhalb drei Tagen eine Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einebringen. Verteidigung und WKStA gaben heute, Montag, keine Erklärung ab.
Der Signa-Gründer ist im ersten Strafprozess im Oktober 2025 zu zwei Jahren Haft wegen betrügerischer Krida verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er durch die Rückgabe einer Schenkung an seine Mutter die Insolvenzmasse geschmälert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Bekos Top-Verteidiger Norbert Wess hat Berufung eingelegt. Ein weiterer Prozess um versteckte Wertgegenstände mit einem Wert von 250.000 Euro und 120.000 Euro Bargeld beginnt am 10. Dezember 2025.
Undurchsichtige Lage
Benko selbst bestreitet alle Vorwürfe. Die U-Haft ist in Österreich mit zwei Jahren begrenzt, Benko sitzt seit 24. Jänner 2025 in Haft. Weitere Anklagen werden folgen. Aktuell wirtd eine Anklage zu einer geplatzen Kapitalerhöhung und zu einer dubiosen Kreditverlängerung erwartet. Fakt ist aber auch, solange Benko sein vermutetes Millionen-Vermögen, das in Stiftungen gebunkert wird, nicht offenlegt, wird wohl auch der Haftgrund Tatbegehungsgefahr nicht ausgeräumt werden können.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt insgesamt in mehr als einem Dutzend Strängen gegen Benko und weitere Personen. Dabei geht es unter anderem um Betrug, Untreue sowie verschiedene Korruptionsdelikte. Auch in Deutschland und Italien laufen Ermittlungen. Benko hatte mit Immobiliengeschäften ein Milliarden-Imperium aufgebaut. Dazu zählten Prestigeprojekte wie der Hamburger Elbtower, die Warenhauskette Galeria und das Chrysler Building in New York. Hohe Baukosten, steigende Zinsen und Energiepreise brachten das verschachtelte Firmengeflecht Ende 2023 jedoch zu Fall. Gläubiger meldeten Forderungen in Milliardenhöhe an. Es handelt sich um die größte Pleite in der österreichischen Nachkriegsgeschichte. Experten rechnen mit einer jahrelangen juristischen Aufarbeitung.
Die Gesetzeslage
Laut Straflandesgericht Wien seht das Gesetz sieht, dass in regelmäßigen Abständen durch das Gericht zu überprüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft (weiterhin) vorliegen. Die erste Haftprüfungsverhandlung hat spätestens 14 Tage nach der Verhängung der Untersuchungshaft zu erfolgen, die nächste nach einem weiteren Monat, in der Folge im Abstand von zwei Monaten oder über Antrag. Zu den nicht öffentlichen Haftverhandlungen werden ausschließlich die Parteien des Verfahrens geladen, der Beschuldigte dazu aus der Haft vorgeführt. Beschuldigte können jederzeit ihre Enthaftung beantragen, spricht sich die Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung aus, hat eine Haftverhandlung stattzufinden. Benko hat immer wieder Enthaftungsanträge gestellt.
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