Zwei weitere Monate U-Haft für René Benko
Zusammenfassung
- Das Straflandesgericht Wien verlängert die U-Haft von René Benko bis 16. Juni wegen dringendem Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr.
- Benko verzichtete auf eine Haftprüfungsverhandlung, unter anderem wegen verspäteter Zustellung der WKStA-Stellungnahme und Vorverurteilung durch Medien.
- Die WKStA weist den Vorwurf der verspäteten Zustellung zurück und betont, gesetzeskonform gehandelt zu haben.
Das Straflandesgericht Wien hat die Untersuchungshaft gegen den Tiroler Investor René Benko um zwei weitere Monate bis 16. Juni verlängert.
Das Gericht gehe weiterhin von "dringendem" Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr aus, heißt es in einer Aussendung am Freitag. Gegen den Beschluss könne binnen drei Tagen Beschwerde eingereicht werden. Benko hatte auf eine Durchführung der Haftprüfungsverhandlung verzichtet.
Als Grund für die Entscheidung auf den Verzicht der Verhandlung nannte sein Anwalt Norbert Wess zwei Kritikpunkte: Einerseits habe die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ihre Stellungnahme zur Verlängerung der U-Haft erst spät zugestellt.
Andererseits sehe sich Benko durch die jüngste Medienberichterstattung zu einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) vorverurteilt. Der OGH hatte Anfang des Monats eine Grundrechtsbeschwerde Benkos im Zusammenhang mit seiner U-Haft abgewiesen.
Die WKStA wies den Vorwurf, die Stellungnahme zu spät zugestellt zu haben, zurück. WKStA-Sprecher Martin Ortner sagte auf APA-Anfrage: "Wir haben dem Gesetz voll entsprochen. Es gibt im Gesetz keine Verpflichtung zur Abgabe einer solchen Stellungnahme."
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