Telekom-Regulator spannt Schutzschild gegen Betrugs-SMS

Ab Oktober dürfen Mobilfunker nur noch SMS von vertrauenswürdigen Absendern zustellen. Beschwerdefälle haben zugenommen.
Dr. Klaus M. Steinmaurer

Es ist ein Dauerärgernis, das viele Handynutzer kennen: Es kommt eine vermeintliche SMS vom Finanzamt, von der Hausbank, einem Paketdienst oder einem Kundenbindungsprogramm mit der Aufforderung, dringend irgendwelche Schritte zu unternehmen. Diese betrügerischen SMS haben im Vorjahr stark zugenommen, geht aus dem aktuellen Bericht der Schlichtungsstelle der Telekom-Regulierungsbehörde RTR hervor. Insgesamt wurden der Behörde 10.205 Fälle gemeldet, um 60 Prozent mehr als 2024.

Die RTR will die Problematik nun mit einer Verordnung eindämmen. Die neue "SMS-Trust-Verordnung", die diese Woche in Kraft tritt, soll sicherstellen, dass keine Betrugs-SMS mehr auf den Handys der Konsumenten landen.

Überprüfung der Absenderkennung

Konkret müssen ab Oktober die Mobilfunkbetreiber überprüfen, ob die Absender der SMS auch vertrauenswürdig sind. Das sind sie dann, wenn ihre Absenderkennung in einem von der RTR geführten, öffentlichen Register eingetragen ist. Sollte das nicht der Fall sein, muss die Nachricht verworfen werden. Unternehmen, die bei SMS beim Empfänger als Absender beispielsweise ihren Firmennamen angezeigt haben möchten, müssen diese alphanumerische Senderkennung bei ihrem Mobilfunkanbieter melden, der wiederum der RTR die Senderkennung bekannt gibt.

"Das bedeutet, dass alphanumerische Senderkennungen künftig nur mehr dann am Display angezeigt werden, wenn diese Senderkennung bei der RTR registriert und auf der Website der RTR gelistet ist", erläuterte RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer am Mittwoch. Das Register mit den vertrauenswürdigen Absendern werde tagesaktuell auf der RTR-Homepage einsehbar sein.

Problem muss auch länderübergreifend gelöst werden

"Damit sollte 80 bis 90 Prozent des Problems gelöst sein, den Rest müssen wir europäisch lösen", so Steinmaurer. Um tatsächlich alle betrügerischen Nachrichten zu eliminieren, brauche es ein länderübergreifendes Register, ansonsten könnten einfach ausländische Rufnummern verwendet werden. "Wir bemerken, dass vermehrt SMS mit deutschen Nummern versendet werden, diese würden dann als "anonym" am Handy-Display aufscheinen", erläutert Steinmaurer. Die Mobilfunkbetreiber könnten aber nicht einfach irgendwelche Nummern sperren, das sei rechtlich nicht möglich.

1.667 Schlichtungsfälle

Insgesamt gab es im Vorjahr 1.667 Schlichtungsfälle zu Kommunikationsdiensten (Telekommunikation und Medien). 1.584 Schlichtungsfälle betrafen Telekommunikationsdienste, 83 Schlichtungsfälle entfielen auf Mediendienste. Der durchschnittliche Streitwert betrug 375 Euro und lag damit um rund 5 Prozent höher als ein Jahr davor. Die zwei größten Brocken im Bereich Telekommunikation waren Entgeltstreitigkeiten mit 758 Verfahren und Vertragsschwierigkeiten mit 638 Verfahren.

Steinmaurer sprach von einer stabilen Entwicklung aus. Um ein Viertel mehr Verfahren als 2024 gab es zum Thema "Netzqualität mobil" und zum Roaming in Drittstaaten (122 Fälle).

Mehr Verfahren bei Drei, weniger bei A1

Wie auch in den Vorjahren betraf der Großteil der Verfahren die A1 (716), gefolgt von Magenta (452) und Drei (308). Während im Jahresvergleich Verfahren, die die A1 betrafen, um rund 4 Prozent zurückgingen, stiegen Verfahren zu Drei um 10 Prozent. Insgesamt 169 Verfahren betrafen Diskontanbieter.

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