Telekom: Slim könnte weiter investieren

Gates überrundete heuer den 74-jährigen mexikanischen Telekom-Tycoon Carlos Slim Helu, der mit einem Vermögen von 72 Milliarden Dollar auf dem zweiten Platz landete.
Laut RCB-Analyse seien die zwei Beteiligungen des Mexikaners getrennt zu betrachten. Eine Aufstockung auf über 50 Prozent sei möglich.

Der Einstieg des mexikanischen Investors Carlos Slim bei der Telekom Austria (TA) könnte laut Analysten erst der Anfang gewesen sein. Wie berichtet, hält der reichste Mann der Welt über seinen Konzern America Movil 6,75 Prozent der Anteile. Weitere 16 Prozent will er von Investor Ronny Pecik kaufen. Die Analysten der Raiffeisen Centrobank (RCB) gehen davon aus, dass America Movil diese 22,76 Prozent in den nächsten Jahren über den Streubesitz auf mehr als 50 Prozent aufstocken könnte. Denkbar sei, dass sogar der gesamte restliche Streubesitz zu Slim wandert, ein Abgang von der Börse wäre die Folge. "Die ÖIAG wird ihre 28 Prozent wohl nicht veräußern", heißt es in der Analyse.

Hindernisse für Slim bei der Aufstockung durch das Außenwirtschaftsgesetz erwartet die RCB nicht. Zwar gibt es in dem Gesetz eine Klausel, wonach Beteiligungen über 25 Prozent an ausgewählten Unternehmen von außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz vom Wirtschaftsministerium genehmigt werden müssen. Aber da die ÖIAG den Einstieg Slims begrüße, sei eine Ablehnung unwahrscheinlich.

Carlos Moreno, Finanzchef bei America Movil, streitet aber ab, die TA zur Gänze kaufen und operational Verantwortung übernehmen zu wollen. Es gebe auch keinen Plan, die Geschäfte der TA mit jenen der niederländischen KPN zu kombinieren. Slim will 27,7 Prozent an KPN.

Slim hält an der TA nicht nur Aktien über American Movil, sondern weitere 3,14 Prozent über die Familienstiftung Immobiliaria Carso. Laut TA können die TA-Anteile der beiden Unternehmen nach dem Börsegesetz nicht zusammengezählt werden. Denn beide Anteilseigner würden nicht von einer einzigen legalen oder natürlichen Person kontrolliert werden und die gemeinsamen Eigentümer untereinander keinen Syndikatsvertrag haben.

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