Kritik an Rewe: Steuersenkung auf Binden und Co nicht weitergegeben
Zusammenfassung
- Die Mehrwertsteuersenkung auf Damenhygieneprodukte wird laut Arbeiterkammer nicht von allen Händlern vollständig an Konsumentinnen weitergegeben, insbesondere Rewe-Märkte wie Bipa und Billa stehen in der Kritik.
- Spar, DM und Müller senkten die Preise wie vorgesehen, während Rewe teils Preiserhöhungen oder unzureichende Weitergabe der Steuersenkung vornahm, was zu Forderungen nach schärferen Sanktionen und mehr Befugnissen für die Bundeswettbewerbsbehörde führte.
- Politikerinnen wie SPÖ-Frauenministerin Holzleitner fordern gesetzliche Schritte und höhere Strafen, um sicherzustellen, dass steuerbedingte Preisvorteile an Verbraucherinnen weitergegeben werden.
Es ist kein gutes Signal für die geplante Steuersenkung auf Grundnahrungsmittel. Erst am vergangenen Sonntag verkündete Vizekanzler Andreas Babler, für welche Lebensmittel die Mehrwertsteuer künftig halbiert werden soll. Nun zeigen Beobachtungen der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, dass der Handel bereits erfolgte Steuersenkungen nur teilweise an seine Kunden weitergibt.
Konkret geht es um Hygieneprodukte für Frauen wie Tampons, Binden oder Slipeinlagen. Um Periodenprodukte in Zeiten der Teuerung leichter zugänglich zu machen, sind diese seit Jahresbeginn von der zehnprozentigen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) befreit. Diese finanzielle Erleichterung gaben aber nicht alle heimischen Händler an ihre Kundinnen weiter. Teilweise wurden die Kosten sogar erhöht.
Bipa und Billa stehen im Zentrum der Kritik
Kritisiert werden vor allem die Märkte der Rewe-Gruppe: Bei Bipa wurden demnach 2025 vier von acht beobachteten Produkte teurer. Ende Dezember seien bei sechs die Preise zwar im Rahmen einer Aktion gesenkt, allerdings im Jänner wieder erhöht worden anstatt den Wegfall der Mehrwertsteuer an die Konsumentinnen weiterzugeben.
Bei Billa wurde der Preis eines Produktes Ende November um 5,3 Prozent erhöht und im Jänner um neun Prozent gesenkt, was unter dem Strich einer Preissenkung von 4,2 Prozent entspreche. Bei einem Produkt blieb der Preis gleich, nur bei zweien wurde die Mehrwertsteuersenkung in vollem Umfang weitergegeben. In den Rewe-Märkten in Deutschland seien die Preise der vier dort erhältlichen Produkte über den gesamten Beobachtungszeitraum kein einziges Mal verändert worden.
Bipa will Preise nun korrigieren
Rewe wies die Kritik mit einer Einschränkung zurück: "Bei einzelnen, speziellen Damenhygiene-Produkten (ausschließlich Periodenunterwäsche), die nur im Bipa-Online-Shop erhältlich sind, wurde die gesetzlich vorgesehene Preisanpassung seit 1. Jänner 2026 aus Versehen nicht korrekt dargestellt, das bedauern wir sehr", hieß es in einer Stellungnahme. Man werde das umgehend korrigieren.
Ansonsten wolle man klarstellen: "In allen rund 580 Bipa-Filialen in ganz Österreich wurde die vollständige Senkung der Umsatzsteuer auf alle Damenhygiene-Produkte ausnahmslos und rechtzeitig mit 1. Jänner 2026 weitergegeben." Die Abschaffung der Umsatzsteuer auf Damenhygiene-Artikel stelle einen wichtigen gesellschaftlichen Schritt dar, den Bipa ausdrücklich begrüße.
Spar, DM und Müller gaben Steuersenkung weiter
Anders als die Rewe-Ketten kommen Spar, DM und Müller bei der AK-Preisbeobachtung gut weg: Spar habe die Preise für Binden und Tampons um zehn Prozent gesenkt und gebe damit den Mehrwertsteuer-Entfall korrekt weiter. Auch habe Spar seit Februar 2025 nur bei einem Produkt eine Preiserhöhung vorgenommen, dessen Preis aber im Jänner wieder um 24,4 Prozent gesenkt.
DM und Müller haben die Preise der beobachteten Produkte zum Jahreswechsel um zwischen neun und 24 Prozent gesenkt und zuvor 2025 jeweils nur bei einem Produkt den Preis erhöht.
Bei Hofer war kein Vergleich möglich, da die beobachteten Produkte 2025 aus dem Sortiment genommen wurden, hieß es in einer Presseaussendung.
Handelsvertreter: Wollen Preissenkungen "eins zu eins" weitergeben
Dass die Preise nur teilweise gesenkt wurden, widerspricht den Ankündigungen der Branchenvertreter. Hinsichtlich der Steuersenkung für Grundnahrungsmittel versprach Handelsverbands-Obmann Rainer Will kürzlich in einem ZIB-2-Interview, dass die Händler die Ersparnis "eins zu eins" an die Konsumenten weitergeben würden.
Sollte es jedoch zu "internationalen Verwerfungen" kommen, könne man nicht garantieren, dass sich die Steuersenkung automatisch in den Preisen im Supermarktregal niederschlägt. Insgesamt sei die Maßnahme der Regierung ein "wichtiger Beitrag". Hinsichtlich der hohen Preise ganz allgemein, meint Will, der Handel hätte sich "nie ein Körberlgeld" dazuverdient.
Arbeiterkammer fordert schärfere Sanktionen für Verstöße
Für Stangl zeige die Preisbeobachtung, dass die Steuersenkung nicht von allen Händlern weitergegeben und die von der Regierung beabsichtigten Preissenkungen nicht immer bei den Menschen ankommen würden.
"Es reicht offensichtlich nicht aus, dass die Bundeswettbewerbsbehörde Branchen analysiert und Preise beobachtet. Damit die Behörde wirksame Maßnahmen gegen wettbewerbsschädliches Verhalten setzen kann, braucht es gesetzliche Regelungen", fordert er. Man müsse Konzentrationstendenzen stoppen.
"Nicht nur bei kartellrechtlichen Verstößen, sondern auch bei fortwährender Störung des Wettbewerbs müssen rechtswidrige Gewinne abgeschöpft werden können", so Stangl. Zudem sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen für Preisbeobachtungsplattformen verbessert werden, neue brauche man aber nicht.
Kritik kommt auch von SPÖ-Frauenministerin Holzleitner
Scharfe Kritik kam von Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ): "Wer die Steuerbefreiung auf Frauenhygieneprodukte nicht weitergibt, bereichert sich auf Kosten von Frauen. Punkt." Diese Maßnahme sei eingeführt worden, "um die Teuerung abzufedern und nicht, um Konzerngewinne zu steigern". Um das zu unterbinden, werden laut Holzleitner "bereits gesetzliche Schritte vorbereitet".
Ähnlich SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig: "Wer sich an der MwSt-Senkung bereichert, handelt gesetzeswidrig - und das wird nicht folgenlos bleiben." Das Preisgesetz schreibe vor, dass steuerbedingte Preisvorteile weitergegeben werden müssen. Der Strafrahmen bei Verstößen soll nun erhöht werden. Stärken wolle die Regierung auch die Kompetenzen der BWB, so Königsberger-Ludwig.
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