Tabletten-Händler erfand Testurteil
Die Bevölkerung vertraut Konsumentenschützern. Dies machen sich skrupellose Firmen zunutze, wie hundert Fälle pro Jahr allein in Deuschland zeigen. Jüngster Aufreger: "PillenVZ". Die Website, die als "seriöse Online-Apotheke" auftritt und rezeptfrei Potenzmittel vertreibt, hat mit dem Logo der Stiftung Warentest geworben. Darauf zu lesen: "Potenzmittelapotheken im Test", Note "sehr gut" und "Ausgabe 2/2010". So weit so gut.
Nur auf eines hat "PillenVZ" bei ihrem Schwindel nicht geachtet: Im Februar-Heft findet sich kein Apotheken-Test. Das Gütesiegel wurde von "PillenVZ" schlichtweg erfunden, wie Spiegel Online berichtet. Die deutsche Verbraucherzentrale klagte, der Betreiber wurde abgemahnt, heißt es weiter. Mittlerweile ist das Logo der Stiftung Warentest von der PillenVZ-Seite verschwunden.
Das ist beileibe kein Einzelfall. Pro Jahr werden im Auftrag der Stiftung Warentest hundert Fälle von sogenannter unlauterer Werbung abgemahnt. Dass Firmen fälschen und damit das Risiko einer Klage in Kauf nehmen ist durchaus nachvollziehbar. Stiftung Warentest in Deutschland und der österreichische Verein für Konsumenteninformation genießen einen guten Ruf. Prangt ein tolles Testurteil am Produkt, steigert das allemal den Markenwert und zieht Käufer an.
Österreich
Hierzulande ist der Schwindel mit Testurteilen auch ein Thema, dieser hält sich aber im Vergleich zu Deutschland zahlenmäßig in Grenzen, so Andrea Morawetz zu KURIER.at. Die Konsumentschützerin vom VKI kennt die Tricks: "Ein Hersteller von Kochtöpfen schmückte sich in der Werbung für ein fünfteiliges Set mit einem 17 Jahre alten Testurteil. Nicht genug damit: In dem Test, auf den sich das Unternehmen bezog, wurde lediglich ein einziges Modell - und kein Set - getestet."
Da solche Werbelinien in die Irre führen, gehe der Verein für Konsumenteninformation gegen missbräuchliche Werbung mit Testurteilen mittels Abmahnung und gerichtlichen Schritten vor, berichtet Morawetz. Abseits eigener Marktbeobachtungen wenden sich auch Konsumenten und Mitbewerber an den VKI, um Schindluder zu melden.
Info
Fälschung Gegen Missbrauch geht der VKI mittels Abmahnung und gegebenenfalls auch Klage vor. Im Großteil der Fälle geben Unternehmen eine Unterlassungserklärung ab. Einige Fälle landen auch vor Gericht.
Beispiel Erst kürzlich untersagte der Oberste Gerichtshof einem Matratzenhersteller, mit veralteten Testergebnissen zu werben. Die Werbung mit veralteten Testergebnissen - so der OGH - sei wettbewerbswidrig, da diese irreführend ist und damit gegen §2 UWG verstößt. Der Matratzenhersteller hatte laut VKI mit einem Testurteil aus dem Jahr 2003 geworben.
Kommentare