Swap-Prozess: Freisprüche für Mayr und Penn

Der frühere Finanzdirektor Werner Penn (l.) und Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr zum Prozessauftakt.
Linz: Das Gericht sah den Vorwurf der Untreue nicht erfüllt.

Magister Penn hat die Stadt wissentlich und willentlich einem ungewissen Wechselkursverlauf ausgesetzt“, betonte Staatsanwalt Reinhard Steiner am Schlusstag des Linzer Swap-Strafprozesses. Der frühere Finanzdirektor musste sich gemeinsam mit Ex-Finanzstadtrat Johann Mayr wegen des Verdachts der Untreue vor einem Schöffensenat im Landesgericht Linz verantworten. Maximale Strafdrohung: 15 Jahre.

„Penn ist gezielt und überlegt an das Geschäft herangegangen“, behauptete Steiner. Er habe den Deal, bei dem der Stadt bisher 24 Millionen Euro Schaden entstanden ist, nicht überhastet abgeschlossen und sei auch nicht hineingetappt. Penn habe sich über viele Monate herangetastet – schließlich sei der „Swap 4175“ nicht der erste gewesen, den er ausgehandelt habe: „Das nach oben hin offene Risiko war ihm klar. Er hat gewusst, die Stadt kommt aus diesem Swap nicht mehr heraus.“

Keine Exit-Strategie

Penn habe bewusst auf die Senkung der Zinslast durch die Hereinnahme von Risiken hingearbeitet. „Anhand eines Backtests hat er gesehen, dass für die Stadt sehr wohl Vermögensnachteile entstehen können.“ Exit-Strategie habe er sich aber nicht zurechtgelegt – es gab kein Risikomanagement. Nach Abschluss der Zinskurswette mit der Bawag habe der Finanzdirektor die Zügel aus der Hand gegeben und gehofft, „dass schon nichts passieren werde“. Später habe er dem Finanzausschuss gezielte Falschinformationen übermittelt. Steiner: „Wenn man ein reines Gewissen hat, hat man es nicht not, ein begrenztes Risiko vorzugaukeln.“

Mayr warf der Ankläger vor, den Deal mit den Worten „Schau’ ma mal“ gebilligt zu haben: „Für Penn war das eine positive Aufforderung, das Geschäft einzugehen.“

Mayrs Anwalt Josef Weixelbaum bezeichnete es als absurd, dass sein Mandant den Swap fördernd genehmigt habe. „Von einer ausdrücklichen Genehmigung kann keine Rede sein.“ Er forderte einen Freispruch wie auch Penns Verteidiger Oliver Plöckinger. Der verwies u. a. auf ein Gutachten, wonach die Kursentwicklung unvorhersehbar gewesen sei: „Gescheiter als die Analysten hat Penn weder sein können noch müssen.“ Das Schöffengericht schloss sich dieser Ansicht an und fällte zwei Freisprüche.

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